



Freibad Wendlingen am Neckar.
Speckweg 50.
73240 Wendlingen am Neckar.
Tel. 07024/3311.
info@freibad-wendlingen.de
Freibadverwaltung.
Stadt Wendlingen am Neckar.
Am Marktplatz 2.
73240 Wendlingen am Neckar.
Tel. 07024/943-216.
lohay@wendlingen.de
Entgeltregelung für das Freibad der Stadt Wendlingen am Neckar.
Gültig ab der Freibadsaison 2010.
I. Eintrittspreise 2010.
1. Personen über 18 Jahren.
a) Einzelkarten: 3,50 €.
b) Zehnerkarten: 30 €.
c) Jahreskarten: 110 €.
2. Personen bis zu 18 Jahren, (Vollzeit-) Schüler, Personen in Berufsausbildung (§ 1 Abs. 2 des
Berufsbildungsgesetzes), Studenten, Schwerbehinderte (ab 50 v.H.), Wehrpflichtige, die ihren
Grundwehrdienst bei der Bundeswehr oder einen Ersatzdienst leisten.
a) Einzelkarten: 1,80 €.
b) Zehnerkarten: 15 €.
c) Jahreskarten: 45 €.
3. Kinder bis zu 6 Jahren: frei.
4. Abendkarte (Ausgabe frühestens 2 Stunden vor Betriebsschluss).
- Erwachsene: 2,30€.
- Jugendliche: 1 €.
5. Erwerb von Familien-Jahreskarten.
- 2 Erwachsene und beliebig viele Kinder einer Familie: 240 €.
- 1 Erwachsener und beliebig viele Kinder einer Familie: 180 €.
Als Familien gelten Eltern mit ihren unselbständigen Kindern.
6. a) Einheimische Schulklassen in Begleitung eines Lehrers im Rahmen des Schulunterrichts von
Montag bis Freitag bis zu einer Höchstdauer von 2 Stunden : frei.
b) Auswärtige Schulklassen in Begleitung eines Lehrers im Rahmen des Schulunterrichts von
Montag bis Freitag bis zu einer Höchstdauer von 2 Stunden je Person: 1 €.
7. Jugendgruppen in Begleitung eines Leiters je Person: 0,80 €.
8. Mit den Eintrittspreisen ist die Gebühr für die Kleideraufbewahrung in den Garderobenschränken
abgegolten. Wenn kein Garderobenschrank mehr frei ist, besteht kein Anspruch auf Minderung
oder Erstattung des Eintrittspreises.
9. Als Stichtag für alle Altersstufen gilt der Lösungstag der Karte.
10. In den Eintrittspreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
II. Eintrittskarten.
11. Als Eintrittskarten gelten:
1) Jahreskarten.
2) Zehnerkarten in Form von Wertmarken (gelochten Münzen).
3) Einzelkarten:
a) Bezahlung der Eintrittspreise an der Hauptkasse.
b) bei starkem Andrang an einer Nebenkasse.
c) in Form von Kassenbon oder Wertmarke.
12. Die Einzelkarten berechtigen am Tag der Ausgabe zum Benützen des Freibades;
sie verlieren mit Verlassen des Freibadgeländes ihre Gültigkeit.
13. Die Zehnerkarten sind innerhalb des berechtigten Personenkreises übertragbar. Die Wertmarken
berechtigen zum einmaligen Eintritt und verlieren mit dem Verlassen des Freibadgeländes ihre
Gültigkeit. Wenn nicht ausreichend Wertmarken vorrätig sind, ist die Freibadkasse berechtigt,
Fünferkarten zum halben Preis von Zehnerkarten auszugeben.
14. Die Jahreskarten gelten für die Dauer der jeweiligen Badesaison und sind nicht übertragbar.
15. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen, abhanden gekommene oder nicht genutzte
Karten werden nicht ersetzt.
16. Bei Inanspruchnahme von Eintrittspreisermäßigungen (Abschnitt I Ziffer 2 – 7) sind entsprechende
Nachweise stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
17. Beim Erwerb von Familienjahreskarten ist die Familienzugehörigkeit ggf. durch amtliche
Unterlagen nachzuweisen.
18. Besucher der Freibadgaststätte müssen grundsätzlich den Freibadeingang benutzen und im
Besitz einer Eintrittskarte für das Freibad sein.
III. Sonstige Preise.
19. Garderobenschränke:
- Vorhängeschloss: 1 € Entgelt, 5 € Pfand.
- Schlüssel für Schränke mit Schloss: 1 € Entgelt, 5 € Pfand.
- Schrankmiete mit Schloss/Saison: 5 € Entgelt, 5 € Pfand.
20. Badehose: 1,50 € Entgelt, 10 € Pfand.
21. Badeanzug: 1,50 € Entgelt, 15 € Pfand.
22. Bademütze: 1 € Entgelt, 2,50 € Pfand.
23. Frottierhandtuch: 1 € Entgelt, 2,50 € Pfand.
24. Aufbewahrung von Wertsachen: 1 € Entgelt, 2,50 € Pfand.
25. Verunreinigung der Freibadanlage: 25 bis 50 €.