Angebotsgrundlagen und Bestandteile des Vertrags
Als Vertragsbestandteile gelten bei Abschluss des Bauvertrages in nachfolgender Reihenfolge:
1. Der Bauvertrag mit Zusatzvereinbarung.
2. Die besonderen Vertragsbedingungen dieses Leistungsverzeichnisses.
3. Nachstehende Leistungsbeschreibung mit ihren zusätzlichen
technischen Vorschriften.
4. Die Planunterlagen des Architekten und Statikers sowie vorhandene
Gutachten und die allgemeine Baubeschreibung.
5. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistung nach VOB
6. Die allgemeinen technischen Vorschriften für die Ausführung von
Bauleistungen VOB/C, DIN 4102, 4108 und 4109, sowie die weiteren
einschlägigen DIN-Vorschriften für die zu liefernden und zu
verarbeitenden Materialien.
7. Die Baugenehmigung mit zugehörigen Plänen.
8. Die einschlägigen Unfallverhütungs- und baupolizeilichen
Vorschriften, die Gerüstordnung, Bauarbeiterschutzbestimungen,
Vorschriften der Aufsichts behörden, baurechtliche Bestimmungen,
Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitspolizeiverordnungen,
örtliche Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, technische
Bedingungen der Strom, Gas und Wasserlieferwerke, sowie der
Deutschen Telekom AG.
9. Die Erklärung des Bieters.
Vertragsgrundlagen
Vorbedingung
1. VOB Teil A
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960, jeweils in der bei der Angebotsaufforderung gültigen Fassung. Die zusätzlichen nachstehenden Vertragsbedingungen für die Vergabe.
1.1
Vorbehalt der Vergabe von Bauleistungen in Losen, Teile oder Positionen teilweise anderweitig oder nicht zu vergeben. Nach- oder Mehrforderungen können hieraus nicht gestellt werden.
1.2
Bei Vergabe zu einer Pauschalsumme hat der Unternehmer die Massenangaben des LV., die Zeichnungen usw. unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen. Korrekturen sind schriftlich bei der Festlegung der Pauschalsumme vorzutragen. Spätere Nachforderungen können keine Berücksichtigung finden. Bei Minderleistungen, die gegenüber dem Leistungsbeschrieb während der Ausführung vereinbart werden, wird der Anteil auf der Basis des LV. festgestellt und an der Pauschalsumme abgezogen. Dasselbe gilt bei festgestellten Minderleistungen bei der Überprüfung der Bauleistungen bei der Abnahme.
2. VOB Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
DIN 1961, jeweils am Tage der Angebotsaufforderung gültigen Fassung. Ergänzend gelten die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag
( § 631 ff ).
2.1
Das Auftragsschreiben oder der Bauvertrag.
2.2
Das Leistungsverzeichnis mit den enthaltenen zusätzlichen Vertragsbedingungen und technischen Vorschriften.
2.3
Sonstige Ausführungsunterlagen wie Werkpläne, geprüfte statische Unterlagen, Werksvorschriften usw.
3. VOB Teil C
Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen, in der jeweils am Tage der Angebotsaufforderung gültigen Fassung. Bei Änderung der
DIN - Normen danach obliegt dem Auftragnehmer die Abstimmung mit
der Bauleitung.
Zur Ausführung darf nur Material nach den DIN - Vorschriften und Güteschutzbestimmungen Verwendung finden. Verarbeitungs- und Werksvorschriften sind genauestens bei der Ausführung einzuhalten. Gegebenenfalls ist ein Fachmann des Lieferwerks zur Ausführung, Einarbeitung und Überwachung beizuziehen. Die Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
4. Preisabsprachen, Aufhebung der Ausschreibung
Der Angebotsteller versichert, dass er keine Preisabsprachen mit anderen Bietern getroffen hat. Diese hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung, z.B. bei offensichtlich überhöhten Preisen, aufzuheben.
5. Auftragserteilung, Zuschlagsfrist, Preisbindung
Diese erfolgt durch den Auftraggeber schriftlich. Er ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Bis zur Zuschlagsfrist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden, unabhängig von Material- und Lohnerhöhungen.
Sollte durch irgendwelche Umstände das Vorhaben nicht zur Ausführung kommen, oder die Ausschreibung aufgehoben werden, berechtigt die Abgabe des Angebots, auch als preisgünstigster Bieter, zu keinen Schadensersatzansprüchen.
6. Erfüllungssteuer- und sozialrechtlicher Verpflichtungen
Der Bieter versichert, dass er seinen steuerlichen und sozialrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und der zuständigen Berufsgenossenschaft angehört.
7. Ausführungsunterlagen, Prüfungsverpflichtung
7.1
Der Angebotsteller ist verpflichtet, vor Abgabe des Angebots sich mit der Baustelle, den Angaben des LV. und den sonstigen Ausführungsunterlagen genau vertraut zu machen und Unklarheiten vor Abgabe des Angebots zu klären.
7.2
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die Angaben des LV. und die sonstigen Ausführungsunterlagen anhand der örtlichen und baulichen Verhältnisse (Rohbaumasse) zu überprüfen. Fehler, Mängel oder Unstimmigkeiten sind dem Architekten sofort und vor Ausführung der Arbeiten schriftlich bekanntzugeben.
7.3
Eine Verletzung der Prüfungspflichten nach 7.1 und 7.2 geht zu Lasten des Auftragnehmers.
8. Ausführung
8.1
Mit den Einheitspreisen der Positionen sind abgegolten:
Das Stellen, Vorhalten und Rücktransport aller zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Schalungen, Gerüste, Werkzeuge, Hebegeräte und -einrichtungen, der Beleuchtung, Abschrankung usw., das Benützen der Gerüste durch andere Handwerker, die Lieferung aller notwendigen Materialien sowie Stellen sämtlicher erforderlichen Hilfskräfte und die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
8.2
Sind ausserhalb des zu bebauenden Grundstücks Lager-, Arbeitsplätze oder Zufahrtswege einzurichten bzw. herzustellen, hat der Unternehmer die erforderliche Genehmigung einzuholen, etwaige Kosten selbst zu tragen und nach Beendigung der Arbeiten den früheren Zustand kostenlos wieder herzustellen.
8.3
Weichen die ausgeführten Mengen einer Leistung, die unter einem Einheitspreis zusammengefasst sind, von dem im Vertrag genannten Umfang ab, so gelten die Einheitspreise des Vertrages, auch wenn eine Abweichung von mehr als 10% erfolgt.
8.4
Das Heranbringen von Wasser und Strom an die Verbraucherstelle geschieht auf eigene Rechnung und Gefahr. Zur ununterbrochenen und fristgerechten Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die erforderlichen Baustoffe rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur Herstellung seiner Leistung nötig sind.
8.5
Die Weitervergabe von Bauleistungen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und unbeschadet der Haftung des Auftragnehmers gestattet. Wenn schwerwiegende Gründe es erfordern, kann die Zustimmung des Auftraggebers jederzeit widerrufen werden.
8.6
Die im LV. festgelegten Fabrikate und Materialien sind zu verwenden. In Ausnahmefällen kann mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung Gleichwertiges verwendet werden. Für alle einzubauenden Materialien und Gegenstände hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung nach Auftragserteilung rechtzeitig Proben bzw. Musterstücke unentgeltlich vorzulegen. Diese sind nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer auf seine Kosten wieder abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht, gehen die Proben und Muster ersatzlos in das Eigentum des Auftraggebers über.
8.7
Für die Ausführung gelten stets die Zeichnungen und sonstigen Unterlagen mit dem jüngsten Fertigungsdatum. Unstimmigkeiten darin und zwischen dem LV. sind vor Ausführung der Arbeiten mit der Bauleitung zu klären und abzustimmen. Vom Unternehmer gefertigte Konstruktions- und Ausführungszeichnungen, sowie Berechnungen sind der Bauleitung vor Arbeits- oder Fertigungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen, in den DIN-Normen oder dem LV. enthaltenen Prüfungen zu tragen. Bei verschiedenen Prüfmethoden nach Norm gilt das ungünstigste Ergebnis.
8.8
Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sowie Verunreinigungen sind vom Unternehmer auf seine Kosten laufend zu beseitigen. Er ist für das Sauberhalten der Wege auf der Baustelle, dem Baugelände und der etwa in Mitleidenschaft gezogenen Wege und Straßen oder Nachbargrundstücke allein verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle aus der Unterlassung erwachsenen unmittel- und mittelbaren Schäden.
Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen gegen Beschädigung, Diebstahl usw. zu schützen und die dafür entstehenden Kosten zu tragen.
9. Ausführungsfristen, Vertragsstrafe, Abnahme
9.1
Einzelfristen des Terminplanes gelten in Abänderung von VOB Teil B DIN 1961 § 5 Ziffer 1 stets als Vertragsfristen. Kommt der Auftragnehmer mit dem Beginn der Arbeiten oder Ausführung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt eine andere Firma ganz oder teilweise mit diesen Arbeiten zu beauftragen. Die gesamten, hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der in Verzug gekommene Auftragnehmer. Zeitverluste infolge Mangel an Material oder Arbeitskräften usw. hat der Auftragnehmer zu vertreten.
9.2
Nur solche Tage werden ausschliesslich als terminverlängernd anerkannt, an denen die Arbeit entsprechend der Schlechtwetterregelung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ausfällt. Prüfzeiten gelten nicht als terminverlängernd ( für Zeichnungen und sonstigen Unterlagen zur Ausführung ).
Wenn in der Ausschreibung, im Auftragsschreiben oder im Bauvertrag nichts anderes vermerkt ist, wird für jeden Werktag Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2permil; der Abrechnungssumme festgelegt.
§ 11 Zi. 2 VOB Teil B findet keine Anwendung.
9.3
Für die Arbeiten erfolgt in jedem Falle eine förmliche Abnahme. Durch eine frühere Benutzung, Inbetriebnahme oder Schlusszahlung wird die Abnahme der geleisteten Arbeiten nicht ersetzt. Erst mit der Ausstellung der Abnahmebescheinigung durch die Bauleitung gilt die Abnahme als erfolgt.
Leistungen, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, sind vom Auftragnehmer zur Abnahme schriftlich anzumelden. Bei Unterlassung ist die Bauleitung berechtigt, nach eigenem Ermessen die Leistungen für beide Teile verbindlich festzulegen.
10. Gewährleistung, Mängelbeseitigung
10.1
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beginnt unabhängig von der Abnahme nach Ziff. 9.3 mit der Schlussabnahme des fertiggestellten Gesamtbauwerkes. Erfolgt eine baupolizeiliche Abnahme, so beginnt die Verjährungsfrist frühestens mit diesem Zeitpunkt.
10.2
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.
Hat der Auftragnehmer Mängel, die während der Verjährungsfrist entstanden sind, zu beseitigen, wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Tritt ein Mangel auf, so trifft den Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht von ihm verursacht wurde.
10.3
Der Architekt ist berechtigt, soweit erforderlich, weitere Baufachleute zum Zwecke der Mängelbeseitigung hinzuzuziehen. Die Kosten trägt der Auftragnehmer, der zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.
Kommt der Auftragnehmer in der ihm gesetzten Frist mit der Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der Auftraggeber eine andere Firma mit den erforderlichen Arbeiten zur Mängelbeseitigung beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer, der zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.
11. Haftung, Bauwesenversicherung
11.1
Dem Auftragnehmer obliegen, abgesehen von der Erfüllung des Werkvertrages, alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen in voller, eigener Verantwortung. Hierzu gehören auch die Verkehrssicherung und die Beachtung der angeordneten Verkehrsbeschränkungen einschl. der Unterhaltung der notwendigen Verkehrszeichen. Der Auftragnehmer ist auch für das Sauberhalten der Wege auf der Baustelle und etwa in Mitleidenschaft gezogenen öffentl. Strassen und Wege allein verantwortlich. Er haftet für alle, aus der Unterlassung solcher Massnahmen dem Auftraggeber erwachsenden, unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Besonders hat er für alle Schäden und Unfälle infolge von Setzungen, wegen unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Abschrankung, Einrüstung, Spriessung, Abdeckung, Abdämmung und Beleuchtung der Baustelle, sowie für die Beschädigung von Leitungen und Kabeln einzustehen.
Den Architekten trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, hat der Auftragnehmer die Beweislast dafür, daß ihn kein Verschulden trifft.
11.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Architekten denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm daraus entsteht, daß ihn der Bauherr wegen Verletzung der Bauaufsichtspflicht auf Schadensersatz in Anspruch nimmt und die mangelhafte Leistung vom Auftragnehmer zu vertreten war.
11.3
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften allein verantwortlich.
11.4
Der Auftragnehmer hat den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
11.5
Der Auftragnehmer hat sich anteilig im Verhältnis der Abrechnungssumme an der Versicherungsprämie einer Bauwesenversicherung zu beteiligen. In der Regel sind dies 3 permil; der Auftragssumme.
12. Aufmass und Abrechnung, Revisionspläne, Forderungsabtretungen
12.1
Das Aufmass erfolgt gemeinsam mit der Bauleitung. Die hierfür erforderlichen Hilfskräfte, Geräte, Messurkunden usw. sind vom Auftragnehmer kostenlos zu stellen.
12.2
Rechnungen, Leistungsaufstellungen und Anforderungen von Abschlagszahlungen sind vom Auftragnehmer über die Bauleitung in doppelter Ausfertigung prüfungsfähig einzureichen. Soweit möglich, werden die Arbeiten nach den Ausführungszeichnungen abgerechnet. Auf Verlangen sind für die Schlussrechnung Abrechnungszeichnungen hinzuzufügen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
12.3
Revisionspläne sind in 2-facher Ausfertigung der Schlussrechnung kostenlos beizufügen.
12.4
Sofern nicht die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt, sind Forderungsabtretungen ausgeschlossen.
13. Lohn- und Stoffpreisänderungen
13.1
Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. Die Angebotspreise sind Festpreise über die gesamte Bauzeit.
VOB/B § 2 Abs. 3 - 7 bleiben davon unberührt gültig.
13.2
Erstattungsfähig ist für die gesamte Bauzeit nur der tarifliche Lohnunterschied mit einem Zuschlag von 40 % beim Bauhaupt- bzw. 35% beim Baunebengewerbe für Gemeinkosten usw. der, auf der Baustelle, geleisteten Arbeitsstunden. Gehälter von Meistern, Firmeninhabern, Polieren, Angestellten, Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Vergütung für Urlaub, Krankheit, Arbeitsunterbrechung, Arbeitsausfall an Feiertagen u.a. kommen für besondere Vergütung nicht in Betracht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eingetretene, tarifliche Lohnerhöhungen unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Zur Berechnung der Mehraufwendungen sind die geleisteten Arbeitsstunden anhand von Tagesrapporten, die tägl. der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen sind, prüfbar nachzuweisen.
|
14. Stundenlohnarbeiten |
14.1
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung über Art und Stundensatz vergütet. Die Lohnberichte sind spätestens am folgenden Werktage der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Bei verspäteter Vorlage kann eine Vergütung abgelehnt werden.
Der Auftragnehmer darf nur dann gelernte Arbeitskräfte für Stundenlohnarbeiten einsetzen, wenn die auszuführenden Arbeiten ein entsprechendes fachliches Können verlangen oder wenn von der Bauleitung Meister, Vorarbeiter oder Poliere zur Arbeitsaufsicht angefordert werden.
Schicht- und Überstundenzuschläge werden nur vergütet, wenn dafür eine schriftliche Aufforderung der Bauleitung vorliegt. Die Zuschläge werden nicht vergütet, wenn sie zur Einhaltung der vereinbarten Termine notwendig sind. Ausfall- und Wartestunden, Lohnnebenkosten und vermögenswirksame Leistungen werden nicht vergütet.
14.2
Die Unterschrift der Bauleitung auf den Stundennachweisen bestätigt nur die durchgeführte Arbeit. Sie enthält nicht die Anerkennung, dass die Arbeit ausserhalb der Leistungen des LV. verrechnet werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Arbeit durch Preise des Angebots abgegolten wird.
15. Bauschilder
15.1
Nur im Einvernehmen mit der Bauleitung dürfen Bauschilder angebracht werden. Wird vom Auftraggeber ein Sammelschild aufgestellt, werden die Kosten anteilmässig auf die einzelnen Auftragnehmer verrechnet.
16. Anerkennung der Angebots- und Vertragsunterlagen
16.1
Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er vom Inhalt der zusätzlichen oder etwaigen besonderen Vertragsbedingungen Kenntnis genommen hat und diese als Vertragsgrundlagen für eine etwaige Ausführung der Arbeiten ausdrücklich anerkennt. Dasselbe gilt für evtl. zusätzlichen technischen Vorbemerkungen sowie sonstiger Unterlagen. Angebote scheiden aus, die vom Unternehmer bei der Abgabe nicht durch Unterschrift anerkannt sind. Ebenso werden Angebote ausgeschieden, bei denen der Bieter den Ausschreibungstext selbst ändert. Dasselbe gilt für selbstgefertigte Abschriften des LV. durch den Bieter.
Änderungsvorschläge sind in einem Zusatzangebot gesondert ausführlich zu beschreiben und anzubieten.
- Auf beiliegende Bietererklärung wird verwiesen. -
17. Weitere Festlegungen
Anteilige Kosten für Bauwasser, Baustrom, Baustellen-WC |
||
1,20 % |
Den Bauschutt hat der Unternehmer selbst zu entsorgen.
18. Ich / Wir beabsichtigen keine / die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen.
19. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
20. Wir erklären durch die rechtsverbindliche Unterschrift, dass im Falle der Auftragserteilung, nur Arbeitskräfte mit einem gültigen deutschen Sozialversicherungsausweis eingesetzt werden.
Vorbedingungen
B I E T E R E R K L Ä R U N G
1. Wir bestätigen, im Besitz einer Fertigung der nachfolgend aufgeführten Unterlagen zu sein:
Besondere Vertragsbedingungen |
Wir versichern, diese Unterlagen sorgfältig geprüft zu haben. Unstimmigkeiten oder Unklarheiten haben wir nicht festgestellt. Wir erkennen diese Unterlagen einschliesslich sämtlich darin enthaltener Vereinbarungen und Bedingungen ohne Vorbehalt an.
2. Wir erfüllen regelmässig unsere gesetzliche Pflicht zur Zahlung der Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung.
Auf Anforderung werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. des Sozialversicherungsträgers vorlegen.
3. Die Lohntarifabkommen und alle zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften sowie der besonderen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes werden wir einhalten.
4. Wir haben eine Bauhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen mit einer Mindestversicherungssumme von ................................................. je Schadensereignis. Auf Anforderung werden wir eine Bestätigung des Versicherers über den Vertragsabschluss und über die laufenden Prämienzahlungen vorlegen.
5. Wir sind Mitglieder der Berufsgenossenschaft .................................................................... .
Auf Anforderung bringen wir eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft und über die laufende Erfüllung der Beitragspflicht.
6. Wir haben keine unzulässige Vereinbarung über die Abgabe von Angeboten, über die hierbei zu fordernden Preise sowie über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung getroffen
7. Für unsere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren und für die Erstellung unseres Angebots werden wir keine Vergütungs- und Haftansprüche geltend machen
8. Uns ist bewusst, dass wir bei der Verletzung wesentlicher Pflichten oder Abgabe falscher Erklärungen von weiteren Lieferungen und Leistungen ausgeschlossen werden können und dies ausserdem den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung eines später abzuschliessenden Bauvertrages berechtigt.
9. Ein Freistellungsauftrag zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäss § 48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetz (EStG) muss dem Angebot beiliegen.
..............................................., den..........................
..............................................................................
Stempel / Unterschrift Unternehmer
Bietererkl ärung
Allgemeine Projektbeschreibung
Die Bauherrschaft beabsichtigt ein Mehrfamilienhaus mit
11 Wohneinheiten, Stellplätzen und Fahrradschuppen auf
dem Teil-Grundstück an der Ecke Waldstrasse - Birkenweg
in 73240 Wendlingen zu errichten.
Baukonstruktion:
Bodenplatte WU-Beton, UG-Wände aus Stahlbeton.
Treppe UG-DG 1-läufig mit Zwischenpodest
Aussenwände aus Mauerwerk Porenbeton
Tragende Innenwände aus Kalksandstein+ Stahlbeton
Pultdach mit Dachbegrünung
Rahmentermine: Baubeginn ab 10/2017
Projektbeteiligtenliste:
Bauherr: Stadt Wendlingen am Neckar
Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar
Planung + Bauleitung: Wild - Architekten
Bahnhofstrasse 30, 73240 Wendlingen am Neckar
Tel.: 07024 - 502354
Tragwerksplanung: Dieter Bulach
Hölderlinstrasse 4, 73240 Wendlingen am Neckar
Tel.: 07024 - 929225
Allgemeine Projektbeschreibung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN VERGLASUNGSARBEITEN
1. Ergänzend zu der Fassung der VOB und den
zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten alle
DIN/EN-Normen in der derzeit gültigen Fassung und
weiteren Vertragsbedingungen - für Holz-, Alu-,
Kunststoff-Fenster und Kombinationen sowie
Haustürelemente.
2. Bei auftretenden Unklarheiten hat der Unternehmer
die Pflicht diese mit der Bauleitung zu besprechen und
zu klären. Dasselbe gilt für konstruktive
Verbesserungen und Erfordernisse.
Vor Beginn der Arbeiten hat dies zu erfolgen.
Das Ergebnis ist zu protokollieren oder schriftlich
mitzuteilen. Mehrkosten können daraus nicht abgeleitet
werden. Der Unternehmer haftet für einwandfreie
Funktion, Dichtheit und Qualität der verarbeiteten
Materialien.
3. Im Angebotstext nicht besonders erwähnte, jedoch
erforderliche Materialien wie Anschlagleisten,
Wetterschienen, Schrauben, Sonderzubehör usw. sind in
den Angebotspreis einzurechnen und damit abgegolten.
4. Die Beschläge sind feuerverzinkt, galvanisch
verzinkt, verkadmiert, in Messing, Leichtmetall
eloxiert, vernickelt oder verchromt, je nach
Beschlagteil einzubauen.
5. Die Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungs-
gruppen zur Verglasung von Fenstern des Instituts für
Fenstertechnik e.V. 83026 Rosenheim/ Aisingerwies ist
für die Dimensionierung und Verkittung massgebend.
Die Abdichtung zwischen Rahmen und Glas hat nach der
vorgenannten Tabelle zu erfolgen, nach der festgelegten
Beanspruchungsgruppe und nach den Richtlinien der
Hersteller. Bei materialgebundener Abdichtung hat diese
nach dem System und dem dazugehörigen Material dieser
Firma zu erfolgen.
Die Dunkelstufe nach DIN 6164, Beiblatt 25, ist bei der
Einstufung zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für die am
Objekt auftretenden Erschütterungen durch
Verkehrslasten.
6. Die ausgeschriebenen Markenbeschläge sind
einzubauen. Die genauen Verarbeitungsvorschriften des
Lieferwerks sind zu beachten.
7. Die Montage der Fenster darf nur zusammen mit den
eingehängten Fensterflügeln erfolgen. Grosse
Fensterrahmen (ab 1,30m) erhalten am oberen (soweit
möglich) und unteren Rahmen eine weitere
Befestigung durch Steinfallen, Schrauben mit Dübeln
oder gleichwertigem. Fenstertüren müssen grundsätzlich
mit 6 Stück Steinfallen eingebaut werden. Bankstifte
sind nicht zulässig.
8. Rollladenleisten sind seitlich in der Abmessung
30x40 mm nach vorheriger allseitiger Grundierung zu
montieren. Oben ist eine Staubleiste, entsprechend dem
Vorgenannten, anzubringen. Beim Fensterzusammenbau und
bei Türen sind die Abdeckleisten entsprechend
auszubilden.
9. Die im Leistungsbeschrieb angegebenen Masse sind
Rohlichtmasse, in der Höhe bis Unterkante Rollladen-
schiene. Die Fenster sind genau nach den Zeichnungen
und Angaben des Architekten auszuführen.
Nicht vereinbarte Veränderungen werden auf Kosten des
Unternehmers berichtigt. Der Montageuntergrund ist für
die Kalkulation in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton
anzunehmen.
Sollten Unklarheiten oder Rückfragen zum Leistungs-
beschrieb, zur Konstruktion, zur Materialwahl und zur
Montage entstehen, ist dies vor Angebotsabgabe zu
klären.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN VERGLASUNGSARBEITEN
LEISTUNGSBESCHRIEB
Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung, 3-fach
(ausser in der Pos. anders beschrieben).
Fabrikat: Internorm, WERU, Salamander, Schüco,
Finstral oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:..................................
Uw-Wert für das gesamt Fenster(Glas, Rahmen +
Randverbund): mind. 1,0 W/(m2K)
Für das angebotene Fabrikat sind ausreichende
Unterlagen wie Profilquerschnitt, Abmessungen,
Prüfzeugnisse, Dichtungen usw. dem Angebot
anzuschliessen.
Profile im 5-Kammer-System mit Prüfzeugnis und
Zulassung. Empfehlungen und Vorschriften des Instituts
für Fenstertechnik e.V., Rosenheim sind zu beachten.
Rahmenverstärkungen aus Stahl, verzinkt im
Kunststoff-Profil.
Ausfalzung für Aussen- und Innensimsen. Nut für
Rolladendeckel. Rolladenleisten seitlich und
Staubleiste bzw. Rahmenabrundung oben.
Am Fensterzusammenbau mit Türe Abdeckprofil aussen und
innen.
Verankerung aus verzinktem Stahl, im Rollladenkasten in
den Betonsturz gedübelt, in den Rahmen eingebaut.
Markenfensterbeschläge Fabrikat ROTO, Sigenia oder
gleichwertig als Einhand-Dreh- bzw. Dreh-Kippbeschlag
mit zum Beschlag passenden Fenstergriffen mit
Rasterung, eloxiert oder lackiert in Standardfarben.
Bei Flügelschenkeln über 1 m in der Breite und in der
Höhe müssen Mittelverschlüsse eingebaut werden.
Verdeckte Beschläge.
Beschläge mit Basissicherheit WK1
Wärmeschutzverglasung
Isolierglas aus Floatglas I.Sorte, 16 mm LZR, mit
5-jähriger Vollgarantie. Bei Bedarf von Dickglas ist
Kristallspiegelglas einzubauen.
Einbau mit Dichtungsprofilen in Fenster und Flügel.
Farbe schwarz.
ESG und VSG wo erforderlich - nach Standard -
sind miteinzurechnen und werden nicht zusätzlich
ausgeschrieben.
Die Montage im Bau hat mit verzinktem Material zu
erfolgen. Die Befestigung erfordert Dübelung und
Schrauben, Montage der Fenster im UG durch den Falz.
Winddicht ausschäumen der Fenster am Wand-/Boden- und
Sturzanschluss.
Bei den Fenstern ist die Konstruktion so zu wählen,
dass die Beanspruchungsgruppe C nachgewiesen werden
kann. Liefern und Einbauen von Neoprene-Dichtungen mit
verschweissten Ecken.
Balkontüren, Terrassentüren:
mit unterem, hohem Rahmen für Isolieranschluss
(Kemperol oder Bitumenschweissbahnen).
Anschlussfolien sind einzubauen.
Material: Kunststoff weiss im Keller
Material: Kunststoff weiss in den Wohnräumen
Nachstehende Fenstergrössen verstehen sich alle mit:
- Dreh-Kipp-Beschlag, wenn nichts anderes erwähnt ist.
- Isolier-Verglasung 3-fach
- mit Rollladenleisten (Rollladenkasten -Innenrevision)
- mit RAL Abdichtung (dampf- und winddicht)
- mit dauerelastischer Verfugung
Preisstellung:
Lieferung und Montage einschl. aller Hebewerkzeuge,
Kran u.ä.
LV-BESCHRIEB/Kunststoff-IsoFenster/weiss
1-flügeliges Fenster 100 x 60 cm mit DK-Beschlag,
ohne Rollladenleisten,
Einbauort: UG Abstellraum
1-flg.Fenster/IV/100x60/-Roll./weiss
1-flügeliges Fenster 80 x 80 cm mit DK
ohne Rollladenleisten,
Einbauort: UG we11
Raum
UG 11.3 / 11.5
1-flg.Fenster/IV/80x80/-Roll./weiss
1-flügeliges Fenster 100 x 100 cm mit DK
ohne Rollladenleisten,
Einbauort:
OG Treppenhaus
DG Treppenhaus
1-flg.Fenster/IV/100x100/-Roll./weiss
1-flügeliges Fenster 100 x 100 cm mit DK
mit Rollladenleisten,
Einbauort: Küche / Bad
UG we11
EG we01/we04
OG we05/we07
DG we08/we10
Raum
UG 11.4
EG 01.1/01.4/04.1/04.4
OG 05.1/05.5/07.1/07.5
DG 08.1/08.4/10.1/10.5
1-flg.Fenster/IV/100x100/+Roll./weiss
Zulage zu vorst. Position für satiniertes Glas
Zulage satiniertes Glas
1-flügeliges Fenster 100 x 110 cm mit DK
mit Rollladenleisten,
Einbauort: UG we11
Raum 11.1
1-flg.Fenster/IV/100x110/+Roll./weiss
2-flügeliges Fenster 140 x 110 cm mit Stulpbeschlag,
1 x DK + 1xDreh-Beschlag,
mit Rollladenleisten,
Teilung ca. 1/2:1/2
Einbauort: UG we11
Raum 11.2
2-flg.Fenster/IV/140x110/+Roll./weiss
2-flügeliges Fenster 140 x 120 cm mit Stulpbeschlag,
1 x DK + 1xDreh-Beschlag,
mit Rollladenleisten,
Teilung ca. 1/2:1/2
Einbauort:
EG we01/we04
OG we05/we07
DG we08/we10
Raum
EG 01.2/01.3/04.2/04.3
OG 05.2/05.3/07.2/07.3
DG 08.2/08.3/10.2/10.3
2-flg.Fenster/IV/140x120/+Roll./weiss
2-flügeliges Fenster 140 x 120 cm mit Stulpbeschlag,
1 x DK + 1xDreh-Beschlag,
mit Rollladenleisten,
Teilung ca. 1/2:1/2
Einbauort:
OG we06
DG we09
Raum
OG 06.2
DG 09.2
2-flg.Fenster/IV/200x120/+Roll./weiss
2-flügeliges Fenster 140 x 110 cm mit Stulpbeschlag,
1 x DK + 1xDreh-Beschlag,
mit Rollladenleisten,
Teilung ca. 1/2:1/2
Einbauort: UG we11
Raum 11.1
2-flg.Fenster/IV/200x140/+Roll./weiss
1-flügeliges Fenster 100 x 170 cm mit DK
mit Rollladenleisten,
Einbauort:
EG we01/we02/we03/we04
OG we05/we07
DG we08/we09/we10
Raum:
01.1/02.1/03.1/04.1
05.1/05.4/07.1/07.4
08.1/09.3/10.1/10.4
1-flg.Fenster/IV/100x170/+Roll./weiss
2-flügelige Fenstertüre 200 x 220 cm mit
Stulpbeschlag, 1 x DK + 1xDreh-Beschlag,
mit Rolladenleisten,
Teilung ca. 1/2:1/2
unterer Rahmen erhöht für Bodenanschluss.
Einbauort:
EG we 02/we03
OG we06
DG we09
Raum:
EG 02.1/03.1
OG 06.1
DG 09.1
2-flg.Fenstert ür/IV/200x220/+Roll./weiss
Zulage zu vorst. Position für bodentiefe Schwelle
barrierefreie Anforderung max. 2 cm über FB-Aufbau.
Zulage bodentiefe Schwelle/barrierefrei
2-flügelige Fenstertüre 220 x 220 cm mit
Stulpbeschlag, 1 x DK + 1xDreh-Beschlag,
mit Rolladenleisten,
Teilung ca. 1/2:1/2
unterer Rahmen erhöht für Bodenanschluss.
Einbauort:
EG we 01/we04
OG we05/we07
DG we08/we10
Raum:
EG 01.1/04.1
OG 05.1/07.1
DG 08.1/10.1
2-flg.Fenstert ür/IV/220x220/+Roll./weiss
Zulage zu vorst. Position für bodentiefe Schwelle
barrierefreie Anforderung max. 2 cm über FB-Aufbau.
Zulage bodentiefe Schwelle/barrierefrei
Haustürelement 115 x 220 cm aus Aluminium .
Farbe: RAL weiss bzw. nach Wahl des AG
Mindestanforderungen:
Uw= 1,2 W/m2K
- Verglasung 3-fach Isolierglas, klar mit thermisch optimiertem Randverbund
- VSG-Verglasung entspr. Anforderung an erhöhten Einbruchschutz
- 5-fach Verriegelung mit Sicherheitsanforderung WK2
- Bolzenverriegelung bandseitig
- Türfüllung flügelüberdeckend
- 4 Glasausschnitte in Türe / gleiche Aufteilung ca. 30 x 50 cm
- Stossgriff Edelstahl rund aussen, Länge ca. 120 cm
- Edelstahldrücker innen, Modell Hoppe Amsterdam mit Schliessknauf
- E-Öffner (Anschluss bauseits)
- ohne PZ
Preisstellung:
Lieferung + Montage mit allen notwendigen Befestigungsmitteln sowie
Dichtungen, Randanschlüssen, Wand- Decken und Bodenanschluss usw.
Einteilung siehe beigefügte Ansicht
Angebotenes Fabrikat: .................................
Ud-Wert: .................................................
Haust ürelement 115 x 220cm Alu
Mehrpreis Farbe dunkelrot Rahmen und Türblatt
Mehrpreis Farbe dunkelrot Rahmen und T ürblatt
Briefkasten- und Klingelanlage für 11 Einheiten
separate Anlage, nicht im Türelement.
Montage erfolgt auf Putzfassade aussen, neben
der Aluminium-Haustüre.
Ausstattung: 1 komplette Briefkastenanlage für 11 Wohneinheiten
mit je
- 11 Briefkasten waagrecht, Schlüssel, Namenschilder
- 11 Klingelfelder, Namensschilder
- 1 Sprechfeld vandalensicher
-1 Lichtfeld
Farbe weiss bzw. nach Wahl
Fabrikat: Renz, Siedle, Ziegler oder glw.
Angebotenes Fabrikat: .........................................
Preisstellung:
Lieferung und fertige Montage in Abstimmung mit dem Elektriker.
Anschlüsse erfolgen durch Elektriker.
Briefkasten-Anlage/11Einheiten
Fenstersimsen aus Leichtmetall 18 cm breit
eloxiert E6 EV1, Fabrikat "Bug" oder gleichwertig.
Für Putzanschluss u-förmigen, seitlichen Abschluss.
Preisstellung fertig montiert nach Werksvorschrift,
einschl. Verankerungen und Stossausbildungen.
Entfernen der Schutzfolien nach Abschluss der
Bauarbeiten.
Auf der Unterseite Antidrönmittel im Bereich der
Mauerauflagefläche.
Alu eloxiert E6 EV1 mit Schutzfolie
Fenstersimsen a.Leichtmetall Alu elox.E6 EV1/18 cm
Fenstersimsen aus Leichtmetall 19,5 cm breit
wie zuvor beschrieben.
Fenstersimsen a.Leichtmetall wie vor/19,5 cm
Fenstersimsen aus Leichtmetall 21 cm breit
wie zuvor beschrieben.
Fenstersimsen a.Leichtmetall wie vor/21 cm
Mehr-/Minderpreis Fenstersimsen in Farbe weiss
Mehr-Minderpreis Fenstersimsen in weiss
Fensterbankhalter zur Stabilisierung
der Alusimsen bei zu weiter Auskragung.
Preisstellung einschl. Lieferung, Montage und
Befestigungsmittel.
Fensterbankhalter
Fensterabschlüsse/paarweise/18cm
Fensterabschl üsse/paarweise/18
Fensterabschlüsse/paarweise/19,5cm
Fensterabschl üsse/paarweise/19,5
Fensterabschlüsse/paarweise/21cm
Fensterabschl üsse/paarweise/21
Dauerelastische Verfugungen
An Fensteranschlüssen, z.B. Sichtbeton, Putzflächen,
etc. einschl. Vorbehandlung und Abklebungen, genau nach
Werksvorschrift verarbeitet. Angeboten wird die fertige
Leistung. Die Farbe ist dem Anstrich der um-
gebenden Bauteile anzupassen.
Fugenbreite bis 10 mm
Dauerelastische Verfugungen Fugenbreite bis 10mm
Dauerelastische Verfugungen wie zuvor beschrieben,
jedoch Fugenbreite bis 15 mm
Dauerelast.Verfugungen wie vor,jed.Fugenbr.bis 15mm
Dauerelastische Verfugungen wie zuvor beschrieben,
jedoch Fugenbreite bis 20 mm
Dauerelast.Verfugungen wie vor,jed.Fugenbr.bis 20mm
Mehrpreis abschliessbarer Griff
Mehrpreis abschl. Griff an Fenster
Mehrpreis abschliessbarer Griff an Türen
2-flg. Türelement mit Stulpbeschlag
Lage: EG Wohnen
Mehrpreis abschl. Griff an Fenstert üren
Mehrpreis für erhöhten Einbruchschutz an Fenstern
Sicherheits-Stufe E,
Widerstandsklasse WK 2 (DIN V ENV 1627-1630)
mit allseitiger Verriegelung mit
Achtkantverschlussbolzen in Kombination mit einem
abschliessbaren Fenstergriff (100Nm) sowie einem
Anbohrschutz. Sicherheitsglas nach DIN 52290, Klasse
A3, bzw. EN 356, Klasse P4A
Mehrpr.erh öhter Einbruchschutz/WK 2/Fenster
Mehrpreis für erhöhten Einbruchschutz an Fenstertüren
Sicherheits-Stufe E,
Widerstandsklasse WK 2 (DIN V ENV 1627-1630)
mit allseitiger Verriegelung mit
Achtkantverschlussbolzen in Kombination mit einem
abschliessbaren Fenstergriff (100Nm) sowie einem
Anbohrschutz. Sicherheitsglas nach DIN 52290, Klasse
A3, bzw. EN 356, Klasse P4A
Mehrpr.erh öhter Einbruchschutz/WK 2/Fenstert üren
Mehrpreis für Sicherheitsverglasung VSG 6 mm
einseitig aussen
MP Sicherheitsverglasung VSG 6 mm
Fensterfalz-Lüfter liefern und einbauen
zulässig nach EnEV und DIN 1946-6.
Klassifizierung der Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 1026 und DIN EN 12207
Schlagregendicht nach DIN EN 12208 bis 600pa.
verdeckt im Fensterfalz,
mit 2-stufiger Volumenstromregelung,
bei geschlossenem Fenster nicht sichtbar,
für kontrollierten Luftwechsel,
sichere Entfeuchtung.
Fabrikat z.B. Regel-Air
Angebotenes Fabrikat: ________________________
Preisstellung:
Preis versteht sich für 1 Paar pro Fenster mit
Lieferung und fertige Montage.
Fensterfalz-L üfter liefern+einbauen
Stundenlohnarbeiten , die eventuell anfallen, sind vor
Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von zwei
Arbeitstagen von der Bauleitung bescheinigen zu lassen.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt
werden.
In den Stundensätzen sind Auslösungen und sämtliche
Zulagen enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis
zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen
vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen
vergütet !
Stundenlohnarbeiten/Vorbemerkung
Meister/Vorarbeiter
Meister/Vorarbeiter
Facharbeiter
Facharbeiter
Helfer
Helfer
Maschinenkosten (ohne Bedienung)
für Säge, Hilti, Fräse, etc.
Maschinenkosten (o.Bed.) f.S äge, Hilti,Fr äse, etc.
Fahrzeugkosten Transporter
z.B. VW, DB, Ford, o.ä.
Fahrzeugkosten Transporter,z.B.VW,DB,Ford, o. ä.