Wendlingen am Neckar aktuell

Informationen zur Bundestagswahl

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
 
Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit durch die Deutsche Post allen Wahlberechtigten bis spätestens 24. Januar 2025 zugestellt. Die Stadt Wendlingen am Neckar hat keinen Einfluss darauf, wann genau die Unterlagen über das Rechenzentrum in Stuttgart zur Post gehen. Von Anfragen vor dem 24. Januar bittet das Wahlamt daher Abstand zu nehmen. Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, in welchem Wahllokal der Wähler bei der Bundestagswahl 2025 seine Stimmen abgeben kann. Auch die wichtigsten Informationen zum Antrag auf Briefwahl können diesen Unterlagen entnommen werden.
 
Wie werden die Briefwahlunterlagen beantragt?
 
Erst wenn Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt, können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen.
Das Wahlbenachrichtigungsschreiben kann als Antrag für die Briefwahl verwendet werden. Dazu muss dieses Schreiben ausgefüllt und ganz wichtig (!) - unterschrieben werden.
Danach kann das Wahlbenachrichtigungsschreiben an das Rathaus, Bürgerbüro, Am Marktplatz 2 geschickt oder einfach in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Ganz bequem können Sie auch über das Internet unter
 
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08116071
 
oder über den in Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben abgedruckten QR-Code die Briefwahlunterlagen anfordern.
Die Briefwahlunterlagen werden dann ab frühestens 10.02.2025 per Post zugestellt.
 
Bitte nutzen Sie die oben aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Aufgrund der kurzen Zeit in der Briefwahl beantragt werden kann, können die Briefwahlunterlagen erst ab frühestens 10.02.2025 persönlich im Rathaus im 1. OG, Zimmer: kleiner Sitzungssaal abgeholt werden.
 
Die Servicezeiten des Wahlbüros finden Sie unten aufgeführt.
Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dessen unterschriebene Wahlbenachrichtigung und eine Abholvollmacht.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist gesetzlich nicht erlaubt.
 
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
 
Der weiße Wahlschein muss von der Wählerin oder dem Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift auf dem Wahlschein ist die Briefwahl ungültig!
Der Wahlschein darf auch auf keinen Fall abgeschnitten, abgerissen oder sonst beschädigt werden, sonst ist die Briefwahl ebenfalls ungültig.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der gekennzeichnete Stimmzettel muss in den weißen Wahlumschlag gesteckt und dieser zugeklebt werden.
Der verschlossene weiße Umschlag wird zusammen mit dem weißen, unterschriebenen Wahlschein, in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und dieser wird ebenfalls verschlossen.
Dieses Vorgehen wird auf einem Merkblatt nochmals erläutert, welches Sie zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen.
 
Wohin mit den Briefwahlunterlagen?
 
Die roten Wahlbriefe können in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe per Post an die Stadtverwaltung zu senden. Innerhalb des Bundesgebietes brauchen die Wahlbriefe nicht freigemacht werden, wenn sie bei der Deutschen Post AG als normaler Brief eingeliefert bzw. in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden.
 
Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig bis zum Sonntag, den 23. Februar 2025, 18 Uhr, im Rathaus eingehen.
 
Reine Briefwahl nicht möglich
 
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist eine Bundestagswahl als reine Briefwahl nicht möglich. Anders als bei einer Bürgermeisterwahl wäre es auch nicht zulässig, dass die Städte und Gemeinden allen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen zusenden und die Wählerinnen und Wähler dann selbst entscheiden, ob sie mit dem übersandten Wahlschein an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen oder per Briefwahl wählen wollen.
 
Briefwahlbüro
 
Das Briefwahlbüro der Stadt Wendlingen befindet sich im Rathaus, 1. OG, kleiner Sitzungssaal, Am Marktplatz 2 und ist ab frühestens 10.02.2025 montags bis freitags in den Servicezeiten von 8 Uhr bis 12 Uhr, zusätzlich montags von 14 – 16 Uhr, dienstags bis 14 Uhr, donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr und freitags bis 13 Uhr, personell besetzt und telefonisch unter (07024) 943-208 erreichbar.
 
Die Mitarbeiterinnen des Bürgeramts beantworten Fragen rund um die Wahl, bearbeiten die Briefwahlanträge und versenden die Briefwahlunterlagen.
 
ACHTUNG die Zeiten des Briefwahlbüros sind unabhängig zu den Zeiten des Rathauses und Bürgerbüros!