Der Bauantrag – Neuerungen im Verfahrensablauf

Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung durch Gesetz vom 25.11.2023 haben sich für baurechtliche Verfahren wesentliche Änderungen ergeben.
Alle Arten von baurechtlichen Anträgen und Verfahren sind ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, Landratsamt Esslingen, einzureichen. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind künftig bei allen Verfahrensarten immer zusätzlich mit gesondertem Vordruck zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Bauanträge seit 01.03.2024 nur noch digital über das Serviceportal „Virtuelles Bauamt“ des Landratsamts Esslingen eingereicht werden können.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link:
https://www.landkreis-esslingen.de/start/kultur/mitteilung+26_02_24+9_08.html

Die Stadtverwaltung ist damit nicht mehr berechtigt, Ihre Antragsunterlagen entgegen zu nehmen.

Auf der Homepage des Landkreise Esslingen stehen Ihnen auch die Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Folgen Sie hierzu dem Link https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Formulare+B.html.

Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Esslingen. Bitte folgen Sie hierzu dem Link https://www.landkreis-esslingen.de/start/kultur/mitteilung+18_12_23+10_49.html.

Änderungen haben sich auch bei der Benachrichtigung der Angrenzer über den Eingang eines baurechtlichen Antrags ergeben. Künftig sind nicht mehr alle angrenzenden Grundstückseigentümer grundsätzlich zu benachrichtigen.

Für Ihre Fragen zum baurechtlichen Verfahren oder der Bebauung Ihres Grundstücks steht Ihnen das Stadtbauamt Wendlingen am Neckar weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Stampp, Tel: 07024 943 236, E-Mail stampp(@)wendingen.de.

Während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung können Sie Ihr Anliegen auch persönlich vorbringen.
Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten des Rathauses.