FLUCHT UND ASYL

Wissenswertes rund ums Thema Integration, Flucht und Asyl

Weltweit sind aktuell rund 70 Millionen Menschen auf der Flucht vor Terror, Krieg und Not. Im Jahr 2019 gingen 165.938 Asylanträge in Deutschland ein. 2020 wurden 122.170 Erst- oder Folgeanträge auf Asyl gestellt. Die meisten Antragsteller/-innen kamen aus Syrien, gefolgt von dem Irak, der Türkei, Afghanistan, Nigeria und dem Iran.
www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht [Stand: Januar 2021]

Die Bundesebene ist für die Durchführung der Asylverfahren zuständig. Die verantwortliche Behörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Einzelheiten sind im Asylverfahrensgesetz geregelt.

Auf Landesebene werden in Baden-Württemberg die Themen Flüchtlingspolitik und das Flüchtlingsrecht hauptsächlich vom Innenministerium und dem Ministerium für Soziales und Integration abgedeckt. Die Einzelheiten sind im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt.

Unterbringung von Geflüchteten

Der Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar ist es ein Anliegen die Geflüchteten, die der Stadt zugewiesen wurden, dezentral im Stadtgebiet unterzubringen. Dies bietet die beste Möglichkeit für eine erfolgreiche Integration und die bestmögliche Chance sich schnell in Wendlingen am Neckar einzuleben und hier eine neue Heimat zu finden. Durch die aktuell schwierige Wohnungsmarktsituation gestaltet es sich aber zunehmend schwieriger einzelne Wohnungen und Häuser anzumieten.

Wendlingen am Neckar wird auch in Zukunft weitere Personen aufnehmen. Wie sich die Flüchtlingszahlen weiter entwickeln werden, ist nicht absehbar. Das stellt die Stadt vor eine große Herausforderung, da Planungen immer sehr spontan stattfinden müssen. Die Unterbringung von Geflüchteten in der Kommune stellt keine freiwillige Leistung dar, sondern ist eine gesetzliche Verpflichtung, der die Stadt Wendlingen am Neckar nachkommt.

Wenn die Geflüchteten in Baden-Württemberg ankommen, melden sie sich im Ankunftszentrum Heidelberg. Sie werden in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) aufgenommen, wenn das BAMF nicht kurzfristig über den Asylantrag entscheiden kann. Dies koordiniert das Regierungspräsidium Karlsruhe. Diese Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel in Karlsruhe, Sigmaringen, Ellwangen, Freiburg und Mannheim.

Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylsuchenden auf die Land- und Stadtkreise weiterverteilt, so auch in den Landkreis Esslingen. Der jeweilige Landkreis trägt die Verantwortung für die Unterbringung und die Sozialbetreuung der Geflüchteten. Diese sind unter der Leitung von den Wohnheimleitern des Landratsamtes Esslingen in sog. vorläufigen Unterbringung untergebracht. Mit der Sozialbetreuung im Landkreis Esslingen ist der Flüchtlingssozialdienst der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Esslingen e.V. (AWO) beauftragt. Die Unterbringung durch die Stadt- und Landkreise erfolgt bis das Asylverfahren abgeschlossen ist, maximal aber für zwei Jahre.

Danach werden die Geflüchteten auf die Kommunen verteilt, die für ihre sog. Anschlussunterbringung verantwortlich sind. Die Geflüchteten können sich jedoch auch eine private Unterkunft suchen.

Wohnungsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine

Wohnungsangebote und weitere Anfragen zum Aufenthalt und den Hilfsangeboten für Flüchtlinge aus der Ukraine
 
Wenn Sie für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie das unten verfügbare Formular auszufüllen und an folgende Emailadresse zurück zu senden:
 
fluechtlingshilfeukraine(@)wendlingen.de
 
Wir stellen dann diese Daten umgehend zunächst dem Landratsamt Esslingen als Unterbringungsbehörde zur Verfügung. Sie erhalten dann von dort Nachricht.
 
Andere Anfragen zum Aufenthaltsverfahren und zu Unterstützungsmöglichkeiten für diese Menschen senden Sie bitte ebenfalls an diese Emailadresse.

Formular_Angebot Wohnraum für Geflüchtete Meldebogen.pdf

Asylverfahren in Deutschland

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/ablaufasylverfahrens-node.html

Gesetzliche Regelungen

Geregelt wird die Unterbringung in Baden-Württemberg im Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG). Darüber hinaus gilt das Asylgesetz (AsylG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In welchem Bundesland die Asylsuchenden ihren Antrag stellen und auf die Entscheidung warten müssen, wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel festgelegt. Diese Verteilungsquote legt fest, wie viele Asylsuchende jedes Bundesland aufnimmt und soll eine angemessene und gerechte Verteilung auf die Bundesländer gewährleisten.

Nützliche Links zum Thema