FUNDBÜRO

Haben Sie etwas verloren – vermissen Sie etwas?

Allgemeine Informationen

Gerne können Sie sich telefonisch, persönlich oder schriftlich bei den Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro der Stadt Wendlingen am Neckar erkundigen. Vielleicht haben Sie Glück und Ihr verlorener Gegenstand wurde bereits bei uns abgegeben.

Handelt es sich um einen verlorenen Schlüssel ist es jedoch sinnvoll, wenn Sie persönlich bei uns vorbeischauen, da eine endgültige Identifizierung telefonisch in der Regel nicht möglich ist.

Finden wir am verlorenen Gegenstand einen Hinweis auf den Eigentümer, wird dieser von unseren Mitarbeiterinnen umgehend benachrichtigt.

Haben Sie einen Gegenstand gefunden?

Jeder der einen Gegenstand mit einem Wert über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund anzuzeigen. Sie können den Fund auf dem Fundamt im Bürgerbüro der Stadt Wendlingen am Neckar abgeben.

Die Aufbewahrungsfrist der Fundsachen beträgt 6 Monate ab ANZEIGE des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder einen Anspruch auf Eigentumserwerb. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann somit dem Finder die Fundsache überlassen werden.

Hier kommen Sie zu unserem derzeitigen Fundus!

 

Tier gefunden / zugelaufen / vermisst?

Tier gefunden / zugelaufen?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sollten Sie auf der Gemarkung Wendlingen am Neckar ein Tier gefunden haben kontaktieren Sie bitte während den Öffnungszeiten direkt das Tierheim Esslingen.

Kontakt zum Tierheim Esslingen:
Tierheim Esslingen
Nymphaeaweg 6
73730 Esslingen am Neckar
Tel.: 0711/311 733

Öffnungszeiten:
Mo. 15 - 18 Uhr
Di.  15 - 18 Uhr
Mi.  geschlossen
Do. 15 - 18 Uhr
Fr.  15 - 18 Uhr
Sa. 11 - 14 Uhr
So.  geschlossen

An den Feiertagen ist das Tierheim geschlossen.

Außerhalb der Sprechzeiten des Tierheims Esslingen bitte die Tierrettung mittlerer Neckar kontaktieren.

24 Stunden Notrufnummer 0177/359 09 02


Tier vermisst?

Sollten Sie ein Tier vermissen, fragen Sie bitte direkt beim Tierheim Esslingen nach.
Kontakt siehe oben.

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5%, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3% des Wertes.