GRUNDSCHULBETREUUNG
Die Grundschulbetreuung dient der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - nutzen auch Sie diese Möglichkeit!
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Am 12. Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt.
Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
- Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
- Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
- Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Für die Standorte Gartenschule, Ludwig-Uhland-Schule und Anne-Frank-Schule wurden seitens der Verwaltung die pro Schule jeweiligen Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an drei Wochentagen à 7 Zeitstunden gestellt. Grundlage hierfür ist der Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2024.
Mit den Entscheidungen über die Antragstellungen ist im Februar/ März 2026 zu rechnen.
Gartenschule: Exemplarische Stundenpläne für die Jahrgangsstufen 1 – 4
Ludwig-Uhland-Schule: Exemplarische Stundenpläne für die Jahrgangsstufen 1 – 4
Schulanmeldung und Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 für die Klassenstufe 1:
Der Ganztagsbetrieb findet an drei Tagen à 7 Zeitstunden (von 8:00 – 15:00 Uhr) statt.
Das heißt, Sie haben die Wahl Ihr Kind am Ganztagsbetrieb anzumelden oder nicht.
Die Entscheidung hierzu wird mit der Schulanmeldung an der jeweiligen Schule vorgenommen.
Die Anmeldung für die Ganztagsschule und auch für die ergänzende kommunale Betreuung ist für ein Schuljahr verbindlich.
Ergänzende kommunale Betreuung durch die Grundschulbetreuung:
Um den Rechtsanspruch für die Klassenstufe 1 zu erfüllen, wird die Stadt Wendlingen am Neckar an den drei Tagen des Ganztagsbetriebes ergänzend die Frühbetreuung anbieten sowie für eine weitere Stunde von 15:00 – 16:00 Uhr betreuen.
An den beiden verbleibenden zwei Wochentagen ohne Ganztagsbetrieb wird es eine Frühbetreuung sowie eine Betreuung von Schulende bis 16 Uhr, am Freitag bis 15 Uhr für alle Klassenstufen nach vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten geben.
Anmeldeformular Ludwig-Uhland-Schule
Aktuell werden die die Elternbeiträge überarbeitet.
Die ergänzende kommunale Betreuung ist kostenpflichtig.
Der Gemeinderat hat die ergänzende kommunale Betreuung für die Klassenstufen 1 – 4 ab Schuljahr 2026/2027 bis zum Schuljahr 2029/2030 wie folgt beschlossen:
a) die nicht im Ganztag angemeldeten Schüler*innen mit Rechtsanspruch erhalten
keine Betreuungsmöglichkeit in der kommunalen Betreuung an den Tagen des
Ganztagsbetriebes,
b) die nicht im Ganztag angemeldeten Schüler*innen mit Rechtsanspruch können an
den verbleibenden Schultagen außerhalb des Ganztagsbetriebs für
Betreuungsangebote der kommunalen Betreuung angemeldet werden,
c) Schüler*innen der Klassenstufen, welche sich noch nicht im Rechtsanspruch
befinden, können für die Betreuungsangebote der kommunalen Betreuung an
allen fünf Tagen entsprechend der vorhandenen Raum- und Personalkapazitäten
angemeldet werden.
Mögliche Stundenplangestaltung - Klasse 1
Auf die Ausführungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wird verwiesen -> Link: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/ganztagsschule-und-ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Berisha unter anmeldungGSB(@)wendlingen.de zur Verfügung.
Bedarfsmeldung nach §8c Schulgesetz (bis 15.03.2026)
Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/27 in
- die Klassenstufe 1 einer Grundschule,
- die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder
- eine Juniorklasse
in Wendlingen am Neckar eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.
Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt. Sofern Sie den Betreuungsanspruch Ihres Kindes darüber hinaus an Schultagen oder/und an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag Ihres Kindes und dem 31.07.2027 wahrnehmen wollen, sollten Sie Ihren Bedarf bei uns bis zum 15.03.2026 abgeben. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen gewünschte Betreuung in erforderlichem Umfang rechtzeitig zu organisieren.
Bitte unterrichten Sie uns daher bis 15.03.2026 über einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes im Schuljahr 2026/27. Das Anmeldeformular auf der städtischen Homepage können Sie uns per Mail an AnmeldungGSB(@)wendlingen.de oder per Brief an Frau Berisha übermitteln.
Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist. Zu den Entgeltsätzen der Stadt Wendlingen am Neckar für Betreuung gelangen Sie ebenfalls über die städtische Homepage.
Aktuell befasst sich der Gemeinderat mit der Höhe der Elternbeiträge zum 01.09.2026.
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Wir werden uns zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres an Sie wenden.
Für etwaige Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den städtischen Betreuungsangeboten stehen wir Ihnen telefonisch unter 07024 943-252 zur Verfügung. Sie können sich hierzu auch per Mail an AnmeldungGSB(@)wendlingen.de an uns wenden.
Anmeldung Grundschulbetreuung Klassenstufen 2-4
Für die Bedarfe Grundschulbetreuung Ihres Kindes im Schuljahr 2026/ 2027 verwenden Sie bitte das „Anmeldeformular Klassenstufe 2-4“ auf der Homepage und melden uns die Bedarfe bis spätestens 15. März 2026 für das kommende Schuljahr 2026/2027 per E-Mail bei der Stadtverwaltung an. Warten Sie bitte nicht auf die Ausgabe des tatsächlichen Stundenplans zu Beginn des Schuljahres. Die halbjährliche Anmeldung entfällt, d.h. Ihr Kind ist das ganze Schuljahr in der Grundschulbetreuung angemeldet.
Bitte beachten Sie, dass hierzu keine weitere Aufforderung seitens der Verwaltung erfolgt und Sie die weiteren Anmeldungen sowie auch für die Ferienbetreuung eigenverantwortlich vornehmen müssen, wenn Bedarf besteht.
Nach Ausgabe des Stundenplans im September können die Betreuungszeiten VOR und NACH dem Unterricht bei Bedarf noch bis 25.09.2026 abgeändert werden. Bitte teilen Sie uns eventuelle Änderungen schriftlich per Mail mit.
Sollten für die Grundschulbetreuung mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, wird für die Platzvergabe unter anderem die Berufstätigkeit der Eltern als Kriterium herangezogen werden.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihrer Anmeldung zur Grundschulbetreuung eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, mit aktuellem Datum (nicht älter als 6 Monate) auch bis zum 15.03.2026 beizulegen.
Falls eine Abbuchung der Elternbeiträge gewünscht ist, legen Sie das SEPA-Lastschriftmandat ebenfalls bei.
Beide Formulare finden Sie unten bei den Downloads.
An der Lindenschule und Anne-Frank-Schule direkt gibt es keine Betreuung, lediglich in den Räumlichkeiten der LUS.
Die Grundschulbetreuung findet von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.00 Uhr statt und am Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr
Zusätzlich wird in den Schulferien eine Ferienbetreuung angeboten. Im Vordergrund stehen hierbei spielerisch und freizeitbezogene Aktivitäten an.
Bitte geben Sie ihre Bedarfe für die Ferien 2026/2027 ebenfalls bis zum 15.03.2026 bei der Stadtverwaltung ab.
Die Ferienangebote können nur wochenweise gebucht werden. Es stehen zwei Zeitbausteine zur Verfügung: von 7:00–13:00 Uhr sowie von 13:00–15:00 Uhr.
Die entsprechenden Anmeldeformulare werden etwa einen Monat vor Beginn der jeweiligen Ferien online bereitgestellt. Bitte füllen Sie diese zusätzlich aus und reichen Sie sie bei der Stadtverwaltung ein.
Downloads
Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nach der EU-DSGVO.
Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unserer Homepage.
- Anmeldeformular Klassenstufen 2 - 4
- Arbeitgeberbescheinigung 2024/2025
- Beitragstabelle
- Benutzungsordnung
- Benutzungsordnung ab September 2026
- Berechnungsbeispiel
- Einverständniserklärung
- Elternbeiträge ab September 2019
- Elternbeiträge ab September 2026
- Ferienplan 2025/2026
- Ferienplan 2026/2027
- Grundschulbetreuungs-ABC
- SEPA Lastschriftmandat
Kontakt
Stadtverwaltung
Lorena Berisha
Am Marktplatz 2
73240 Wendlingen am Neckar
Tel.: 07024/943-252
berisha(@)wendlingen.de


