Informationen zum Neubaugebiet Schillingäcker-Gassenäcker-Steinriegel

Veräußerung von EFH- und RH-Grundstücken im Neubaugebiet Steinriegel I

Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 über die Veräußerung der verbleibenden EFH- und RH-Grundstücke im Neubaugebiet Steinriegel I beschlossen.

Die betreffenden Grundstücke samt entsprechenden Bewerbungskriterien finden sich unter https://www.wendlingen.de/bauen-entwicklung/bauen-wohnen/verfuegbare-grundstuecke.

Bei Rückfragen zum Verfahren bzw. zu den Grundstücken stehen Ihnen Herr Stonjeck (stonjeck(@)wendlingen.de; 07024/943-140) bzw. Frau Czepl (czepl(@)wendlingen.de; -163) zur Verfügung. Bei Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen Frau Höfer (hoefer(@)wendlingen.de; -247) zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Die Umlegung des Baugebiets „Steinriegel I BA 1a“ und der Bebauungsplan sind rechtskräftig. Mit den Erschließungsmaßnahmen wurde begonnen.

Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Bebauungsplan:
Carmen Höfer, Tel. 07024 / 943-247, E-Mail hoefer(@)wendlingen.de oder
Ulrich Scholder, Tel. 07024 / 943-239, E-Mail scholder(@)wendlingen.de

Bebauungsplan Planteil Steinriegel 1 (BA 1a) (PDF, 2.056 KB)

Bebauungsplan Textteil Steinriegel 1 (BA 1a) (PDF, 417 KB)

Gesamtschnitte Steinriegel 1 (BA 1a) (PDF, 323 KB)

 

Bodenrichtwerte

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ hat am 23. September 2025 im Auschuss für Verwaltung, Bildung und Wirtschaftsförderung der Stadt Wendlingen am Neckar die neu festgestellten Bodenrichtwerte vorgestellt.

Diese sind im Wendlinger Neubaugebiet Steinriegel I deutlich gestiegen, im übrigen Stadtgebiet aber auch gefallen. Der Gutachterausschuss machte deutlich, dass es sich bei der Feststellung um die Statistik aus den zurückliegenden Jahren handelt und die Höchstpreise nur für optimal geschnittene, gelegene und bestens bebaubare Grundstücke gelte.

Der Ausschuss beschloss somit die Grundstückspreise für die noch verbliebenen städtischen Grundstücke mit mittleren Lagequalitäten und des erheblich geänderten Marktumfeldes nicht an die neuen Werte der neuen Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses anzupassen.

Die aktuellen und früheren Bodenrichtwerte können über die Homepage von Boris-BW .