Das Landratsamt Esslingen am Neckar als untere Naturschutzbehörde hat Teile der Wendlinger Gemarkung unter besonderen Schutz gestellt und für Teilflächen eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wendlingen am Necker“ erlassen. Die Teilflächen werden aufgrund ihrer Eigenart als besonders hochwertig und damit schützenswert betrachtet. In den Schutzgebieten ist alles zu unterlassen, was den Naturgenuss beeinträchtigt oder die Natur schädigt, das Landschaftsbild verunstaltet oder eine Veränderungen des Schutzgebiets zur Folge hat.

Genauere Informationen erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Esslingen. Sie erreichen die Dienststellen über die Homepage des Landratsamts oder per E-Mail unter naturschutz(@)lra-es.de oder telefonisch unter 0711/3902 42405.

Die Verordnung können Sie nachfolgend einsehen oder herunterladen.

Übersichtskarte vom 13.3.2023
Änderungsverordnung vom 13.3.2023
Flurkartenausschnitt zum Änderungsbereich
Verordnung LSG vom 25.11.1992
Übersichtskarte LSG vom 25.11.1992
Öffentliche Bekanntmachung

Für eine digitale Darstellung oder zur Ermittlung einzelner Grundstücke folgen Sie bitte dem Link: Daten- und Kartendienst der LUBW (baden-wuerttemberg.de)