Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen

Nicht abgeholte Fundsachen versteigert das Fundbüro der Stadtverwaltung.

Wo wird versteigert?
https://www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=11

Wann wird versteigert?
1. Versteigerung 2023
31.08.2023: Beginn der Vorschau
28.09.2023: Auktionsbeginn um 17:00 Uhr, Dauer 10 Tage
17.10. und 24.10.2023: Ausgabe der versteigerten Fundsachen im Rathaus, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar

Wir bitten nur Angebote abzugeben, wenn die Abholtermine eingehalten werden können. (Vorherige Terminvergabe)
Gerne händigen wir die ersteigerten Gegenstände gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und Ausweiskopie aus.

Was wird versteigert?
Alle Fundsachen, die zwischen der letzten Fundsachenversteigerung im Mai 2022 und vor mehr als sechs Monaten beim Fundbüro der Stadt Wendlingen am Neckar abgegeben wurden, werden versteigert.
Zum Beispiel: Fahrräder, Smartphones, Uhren, Schmuck, (Sonnen-) Brillen
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit versteigert.

Voraussetzungen

Die Aufbewahrungsfrist der Fundsache ist abgelaufen.

Verfahrensablauf

Online-Versteigerung

Link zur Fundsachenversteigerung: https://www.sonderauktionen.net/anbieter.php?vID=11

  • Wie kann man an der Versteigerung teilnehmen?
    Nur angemeldete Mitglieder können Gebote abgeben oder direkt kaufen.
  • Anmeldung und Freischaltung als Mitglied
    Nach der Anmeldung erhält man eine E-Mail mit einem Schlüsselcode zur Freischaltung des Accounts.
    Dieser Schlüsselcode muss beim ersten Aufruf (mit einem Mitgliedsnamen und Kennwort) eingegeben werden. Nach der Freischaltung wird nur noch der Mitgliedsnamen und das Kennwort benötigt.
  • Wie funktioniert das Count-Down-Prinzip?
    Die Preise fallen während des Auktionszeitraums kontinuierlich bis zu einem festgelegten Mindestpreis. Das Risiko, zu hohe Gebote abzugeben, ist ausgeschlossen. Der Nervenkitzel wird für die Bietenden vor allem darin bestehen, das Gebot zum richtigen Zeitpunkt zu setzen, bevor ein anderer den Zuschlag für das Schnäppchen erhält.
    Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines „Sofortkaufs“.
  • Wann und wo können die ersteigerten Gegenstände abgeholt werden?
    Erfolgreich bietende Personen werden per E-Mail benachrichtigt.
    Hierin sind alle notwendigen Informationen zu den Abläufen vor Ort sowie zur Bezahlung enthalten.
    Sperrige Gegenstände müssen an dem in der Nachricht angegebenen Ort abgeholt werden.
    Die Ausgabe erfolgt am 17.10. und 24.10.2023 in der Tiefgarage des Rathauses, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar. 
    Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 07024 943-0 notwendig.
    Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich gegen Barzahlung bei der Behörde abgeholt werden.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 - 984