AUSSTELLUNG VON BEGLAUBIGTEN ABSCHRIFTEN AUS EINEM REGISTER

Gebührenübersicht

  • Eine beglaubigte Abschrift kann schriftlich unter Mitteilung Ihrer Rechnungsanschrift angefordert werden. Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments per E-Mail oder per Post an Stadt Wendlingen am Neckar -Standesamt-, Am Marktplatz 2, 73240 Wendlingen am Neckar. Mit Zusendung der beglaubigten  Abschrift aus einem Register erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Gebühr von 20,00 € (pro beglaubigte Abschrift aus einem Register) mit.
  • Für die Abholung und auch Zusendung benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht, falls die Urkunde nicht für Sie selbst angefordert wird.
  • Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Bitte die bei der Anforderung der Urkunde unbedingt vermerken. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann auch nur für Rentenzwecke verwendet werden.