Herrichten und Pflege der Grabstätten

Die Friedhofsverwaltung bittet, Bäume und großwüchsige Sträucher von den Gräbern zu entfernen, sowie Dauerbepflanzungen auf den Wendlinger Friedhöfen zurückzuschneiden. Bepflanzungen jeglicher Art dürfen in ihrer Größe und Ausdehnung weder über das Grab noch über eine lichte Höhe von 1,20 m hinausragen. Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Die Gräber dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen.
 
Für die Urnenstelen gelten besondere Regeln: Das Anbringen und Aufstellen von weiteren Grabausstattungen wie Kerzen, Blumen und Ornamenten vor oder auf den Urnenstelen ist nicht zulässig. Es dürfen ausschließlich Blumensträuße mit oder ohne Vasen auf den den Stelenkammern zugeordneten Blumenbänken aufgestellt oder abgelegt werden, sowie in den speziell dafür vorgesehenen Vasen mit direkter Befestigung auf den Stelenplatten.
 
Da viele Gräber im Laufe der Jahre einfallen, werden die Angehörigen gebeten, diese Grabstellen wieder mit Erde aufzufüllen. Dies ist dringend erforderlich, da sich bei nicht aufgefüllten Gräbern auch die Platten senken. Wir bitten die für die Grabpflege Verantwortlichen, ihre Gräber entsprechend herzurichten und zu pflegen.
 
Grabsteine überprüfen
Mangelhaft befestigte Grabsteine sind für Friedhofsbesucher und Friedhofspersonal eine ständige Unfallgefahr. Wer für ein Grab verantwortlich ist, muss immer wieder den Grabstein auf seine Standfestigkeit prüfen und Mängel sofort beheben lassen. Sofern etwaige Mängel nicht sofort behoben werden können, müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen des Grabsteins) getroffen werden. Die Stadt Wendlingen am Neckar führt jedes Jahr im Frühjahr eine solche Grabmalprüfung durch. Die Kosten hierfür sind bereits in den Kosten für eine Grabmalgenehmigung enthalten. Für Schäden und Unfälle haften die für die Gräber verantwortlichen Angehörigen. Bei Gefahr im Verzug kann die Stadt auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen. Wir warnen in diesem Zusammenhang die Friedhofsbesucher davor, sich an Grabsteinen festzuhalten oder anzulehnen. Kinder dürfen Friedhöfe nur in Begleitung von verantwortlichen Erwachsenen besuchen.
 
Ihre Friedhofsverwaltung

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