KINDERKRIPPEN

Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Kindergarten für den Zeitraum 01.09.2025 – 31.08.2026

In der Stadt Wendlingen am Neckar erfolgt die Vormerkung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung im Rathaus in der Kindergartenverwaltung bei Frau Haid und Frau Wölffing (Zimmer 1.10) oder per Email unter: Kindergartenverwaltung(@)wendlingen.de.

Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr 2025/ 2026
Wer sein Kind für das kommende Kindergartenjahr 2025/ 2026 – September 2025 bis August 2026 – in einer Wendlinger Kindertageseinrichtung vormerken möchte, kann seine Anmeldeunterlagen bis zum 31.01.2025 per Email oder direkt im Rathaus in der Kindergartenverwaltung einreichen.

Die notwendigen Anmeldeunterlagen finden Sie auch unter den Downloads oder Sie können diese direkt im Rathaus bei der Kindergartenverwaltung in Zimmer 1.10 in Papierform abholen.

Für das Kindergartenjahr 2025/ 2026 werden alle Vormerkungen, welche bis zum Stichtag 31.01.2025 bei uns eingegangen sind zur Platzvergabe berücksichtigt.

Für die Anmeldung ist zu beachten:

  1. Die Betreuungsplätze werden nach Platzvergabekriterien vergeben. Dabei wird soweit wie möglich auf Ihre Wünsche eingegangen. Bitte vermerken Sie aus diesem Grund auf dem Anmeldebogen zwei für Sie in Betracht kommende Einrichtungen. Die Platzvergabekriterien werden für die Vergabe von allen Plätzen angewendet.
  2. Die Betreuungsplätze der Stadt Wendlingen am Neckar werden an Kinder vergeben, welche ihren Erstwohnsitz in Wendlingen am Neckar haben und tatsächlich in Wendlingen am Neckar wohnen. Sollten Sie einen Zuzug nach Wendlingen am Neckar planen, so weisen Sie uns dies durch entsprechende Unterlagen (Mietvertrag/ Kaufvertrag) nach.
  3. Es kann vorkommen, dass bei der Platzvergabe Ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Wir bitten um Verständnis, dass ein Betreuungsplatz in Ihrer Wunscheinrichtung nicht zugesichert werden kann. Sollten Sie sich nur für eine Einrichtung entscheiden, bedeutet dies, dass Sie unter Umständen länger auf einen Betreuungsplatz warten.
  4. Eine Vormerkung ist frühestens nach Geburt möglich. Die Vormerkung eines Kindes kann während des gesamten Kalenderjahres vorgenommen werden. Die Vormerkung muss bis spätestens zum Stichtag (31.Januar 2025) eingehen, um bei der Platzvergabe für das darauffolgende Kindergartenjahr (ab 01. September) berücksichtigt werden zu können. Nach der Stichtagsvergabe werden – je nach Verfügbarkeit – über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.
  5. Krippenkinder müssen erneut rechtzeitig für einen Kindergartenplatz angemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür einen neuen Aufnahmebogen sowie neue Arbeitgeberbescheinigungen. Eine Übernahme von Krippenkindern in den Kindergartenbereich der Einrichtung kann nicht gewährleistet werden.
  6. Im Anschluss an die Platzvergabe in der Belegungssitzung erhalten Sie von der Kindergartenverwaltung eine schriftliche Zusage. Bei Erhalt einer Zusage für einen Betreuungsplatz müssen die Eltern innerhalb eines Monats eine verbindliche Rückantwort bzw. die Abgabe der notwendigen Unterlagen bei der Kindergartenverwaltung einreichen. Sollten die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, gilt die Vormerkung als zurückgenommen und der Platz wird anderweitig vergeben.
  7. Sollten Sie keinen Krippenplatz oder Kindergartenplatz erhalten, so bleiben Sie auf der Vormerkliste der von Ihnen gewünschten Einrichtung stehen. Eine erneute Anmeldung muss nicht vorgenommen werden. Aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen müssen erneut vorgelegt werden.
  8. Bei Veränderungen des Familieneinkommens oder Geburt eines Kindes, Vollendung des 18. Lebensjahr eines Geschwisterkindes, ist dies unverzüglich der Verwaltung, Abteilung Bildung und Betreuung mitzuteilen. Ebenso muss bei Umzug umgehend die neue Adresse gemeldet werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Vormerkung einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung zu machen. Bitte entnehmen Sie hierzu die Terminmöglichkeiten für einen Tag der offenen Tür dem Amtsblatt der Stadt Wendlingen am Neckar.

Die geltende Kindergartenordnung erhalten Sie hier.

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen der Abteilung Bildung und Betreuung bei der Kindergartenverwaltung Wendlingen am Neckar unterMailadresse Kindergartenverwaltung(@)wendlingen.de oder telefonisch unter 07024 943-261 (Fr. Haid) oder 07024 943-282 (Fr. Wölffing) zur Verfügung.

Kinderkrippen in Wendlingen am Neckar

Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen finden Sie unten unter den Downloads.

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe Rauberweg 2
Tel.: 07024/559900

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe Hebelstraße 1
Tel.: 07024/4675152

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe an der Gartenschule Bismarckstraße 9
Tel.: 07024/405956-0

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe Ohmstraße 3
Tel.: 07024/8688755

Katholische Kinderkrippe
Kinderkrippe Am Berg
Tel.: 07024/502482-0

Katholische Kinderkrippe
Kinderkrippe Bismarckstraße 45
Tel.: 07024/2710

Evangelische Kinderkrippe
Kinderkrippe Neuburgstraße 22
Tel.: 07024/52614

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat hat die Anpassung der Einkommensstufen und eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % für das Kindergartenjahr 2024/2025 ab 1. Januar 2025 beschlossen. Eine Übersicht über die Elternbeiträge ab diesem Zeitpunkt finden Sie bei den Downloads.

Kontakt

Stadtverwaltung
Frau Haid
Tel.: 07024/943-261
Frau Wölffing
Tel.: 07024/943-282
Fax: 07024/943-262
kindergartenverwaltung(@)wendlingen.de