KINDERKRIPPEN

Aktuelles

Besichtigungstermine für die städt. Kindertageseinrichungen:
Naturkindergarten:
04.03. / 10.06. / 23.09. / 02.12.
jeweils 14:00 – 15:30 Uhr

Kindergarten Hebelstraße:
05.03. / 11.06. / 24.09. / 03.12.
jeweils 15:00 – 16:30 Uhr

Kindergarten Ohmstraße:
06.03. / 12.06. / 25.09. / 04.12.
jeweils 14:00 – 15:30 Uhr

Kindergarten Stadtmitte:
07.03. / 13.06. / 26.09. / 05.12.
jeweils 15:00 – 16:30 Uhr

Kinderhaus an der Gartenschule:
08.03. / 14.06. / 27.09. / 06.12.
jeweils 13:30-15:00 Uhr

 

Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 beginnend zum 1. September 2023 bis 31. August 2024 für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wendlingen am Neckar

Bezugnehmend auf den Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wendlingen am Neckar am 27. Februar 2018 werden die Elternbeiträge für die drei Beitragsstufen jährlich, entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge erhöht. Die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen sprachen sich im Schreiben vom 5. Mai 2023 dafür aus, die Elternbeiträge zum 1. September 2023 mit einer Steigerung von 8,5 % in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen zu erheben.

Bei erteilter Einzugsermächtigung werden zum 1. September 2023 die neuen Beiträge automatisch abgebucht.

Werden die Elternbeiträge über eine Überweisung oder einen Dauerauftrag überwiesen, muss der neue Beitrag dem jeweiligen Geldinstitut pünktlich bis zum 1. September 2023 übermittelt werden.

Werden die Beiträge vom Jugend- oder Arbeitsamt übernommen, muss die Erhöhung umgehend von den Personensorgeberechtigten den zuständigen Ämtern gemeldet werden.

In den Beitragsrechnungen, die voraussichtlich Mitte August 2023 vom Rechenzentrum an die Eltern verschickt werden, wird die neue Beitragshöhe mitgeteilt.

Die Personensorgeberechtigten werden gebeten, die Beitragsrechnungen auf Richtigkeit zu prüfen.

Die neuen Elternbeiträge ab 1. September 2023 können Sie gerne hier einsehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 07024-943-261 zur Verfügung.

Ihre Verwaltung für Familie, Bildung und Betreuung

Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Anmeldung für einen Betreuungsplatz im Kindergarten für den Zeitraum 01.09.2024 – 31.08.2025

In der Stadt Wendlingen am Neckar erfolgt die Vormerkung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung direkt in der Einrichtung. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Vormerkung einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung zu machen. Gerne können Sie hierfür einen Termin mit der Einrichtungsleitung vereinbaren.

Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr 2024/ 2025

Wer sein Kind für das kommende Kindergartenjahr 2024/ 2025 – September 2024 bis August 2025 –in einer Wendlinger Kindertageseinrichtung vormerken möchte, kann seine Anmeldeunterlagen bis zum 31.01.2024 in der von Ihnen gewünschten Einrichtung, abgeben. 

Die notwendigen Anmeldeunterlagen erhalten Sie in der Kindertageseinrichtung.

Eine vorherige telefonische Ankündigung ist wünschenswert, so dass sich die Einrichtungsleitung Zeit für ein persönliches Gespräch nehmen kann.

Bitte geben Sie Ihre Anmeldeunterlagen nur in einer Kindertageseinrichtung ab!

Vormerkungen können grundsätzlich ab Geburt des Kindes angenommen werden.

Für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 werden alle Vormerkungen, welche bis zum Stichtag 31.01.2024 in den Einrichtungen eingegangen sind zur Platzvergabe berücksichtigt.

Für die Anmeldung ist zu beachten:

  1. Die Betreuungsplätze werden nach Platzvergabekriterien vergeben. Dabei wird soweit wie möglich auf Ihre Wünsche eingegangen. Bitte vermerken Sie aus diesem Grund auf dem Anmeldebogen mehrere für Sie in Betracht kommende Einrichtungen. 
  2. Die Betreuungsplätze der Stadt Wendlingen am Neckar werden an Kinder vergeben, welche ihren Erstwohnsitz in Wendlingen am Neckar haben. Sollten Sie einen Zuzug nach Wendlingen am Neckar planen, so weisen Sie uns dies durch entsprechende Unterlagen (Mietvertrag/ Kaufvertrag) nach.
  3. Es kann vorkommen, dass bei der Platzvergabe Ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Wir bitten um Verständnis, dass ein Betreuungsplatz in Ihrer Wunscheinrichtung nicht zugesichert werden kann. Sollten Sie sich nur für eine Einrichtung entscheiden, bedeutet dies, dass Sie unter Umständen länger auf einen Betreuungsplatz warten.
  4. Bei den Platzvergabekriterien werden unter anderem die Beschäftigungsumfänge der Personensorgeberechtigten als Kriterium herangezogen. Bitte legen Sie uns für eine entsprechende Gewichtung die bestätigten Arbeitgeberbescheinigungen von beiden Personensorgeberechtigten vor, damit diese bewertet werden können.
    Dies gilt für alle angebotenen Betreuungsplätze der Stadt Wendlingen am Neckar.
  5. Anmeldungen, welche nach dem Stichtag (31.01.2024) eingehen, werden nachrangig behandelt.
  6. Krippenkinder müssen erneut für einen Kindergartenplatz angemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür einen neuen Aufnahmebogen. Eine Übernahme von Krippenkindern in den Kindergartenbereich der Einrichtung kann nicht gewährleistet werden.
  7. Im Anschluss an die Belegungsrunde (März/ April des Jahres) erhalten Sie von der Einrichtungsleitung, in der Sie ein Platzangebot erhalten haben, eine schriftliche Zusage. Die schriftliche Zusage ist innerhalb von zwei Wochen zusammen mit den Anhängen 1,4,6 und 7 der Kindergartenordnung sowie dem Zusageschreiben der Kindertageseinrichtung bei der Stadtverwaltung einzureichen. Sollten die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, so wird der Platz anderweitig vergeben.
  8. Die Entscheidung für eine Einrichtung ist endgültig. Das heißt, ein Wechsel in eine andere Einrichtung ist während der Krippenzeit oder Kindergartenzeit grundsätzlich nicht möglich.
  9. Sollten Sie keinen Krippenplatz oder Kindergartenplatz erhalten, so bleiben Sie auf der Vormerkliste der von Ihnen gewünschten Einrichtung stehen. Eine erneute Anmeldung muss nicht vorgenommen werden.
  10. Bei Veränderungen des Familieneinkommens oder Geburt eines Kindes, Vollendung des 18.Lebensjahr eines Geschwisterkindes, ist dies unverzüglich der Verwaltung, Abteilung Bildung und Betreuung mitzuteilen. Ebenso muss bei Umzug umgehend die neue Adresse gemeldet werden.

Die geltende Kindergartenordnung erhalten Sie in der Kindertageseinrichtung oder hier.

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen der Abteilung Bildung und Betreuung bei der Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar unter  Mailadresse Kindergartenverwaltung(@)wendlingen.de oder telefonisch unter 07024 943-261 zur Verfügung.

Kinderkrippen in Wendlingen am Neckar

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe Rauberweg 2
Tel.: 07024/559900

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe Hebelstraße 1
Tel.: 07024/4675152

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe an der Gartenschule Bismarckstraße 9
Tel.: 07024/405956-0

Städtische Kinderkrippe
Kinderkrippe Ohmstraße 3
Tel.: 07024/8688755

Katholische Kinderkrippe
Kinderkrippe Am Berg
Tel.: 07024/502482-0

Katholische Kinderkrippe
Kinderkrippe Bismarckstraße 45
Tel.: 07024/2710

Evangelische Kinderkrippe
Kinderkrippe Neuburgstraße 22
Tel.: 07024/52614

Kontakt

Stadtverwaltung
Frau Pohl
Am Marktplatz 2 
73240 Wendlingen am Neckar
Tel.: 07024/943-261
Fax: 07024/943-262
pohl(@)wendlingen.de