Bodenrichtwerte

Der Bodenwert ist wichtig, wenn es um bebaubare und bebaute oder landwirtschaftliche Grundstücke geht

Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert:

Zur Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Hierfür benötigt die Finanzverwaltung insbesondere Angaben zur Flächengröße, als auch zum Bodenrichtwert eines Grundstücks.

Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli 2022 möglich: Auch wenn der für das Finanzamt maßgebliche Bodenrichtwert den Stichtag zum 1. Januar 2022 vorgibt, werden die geltenden Bodenrichtwerte zu diesem Stichtag aber vom Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen erst bis Ende Juni ermittelt und ab 30. Juni 2022 veröffentlicht. Daher ist vor diesem Zeitpunkt keine für die Grundsteuerreform relevante Information zu einem Bodenrichtwert erhältlich!

Derzeit müssen die Betroffenen also noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss ist aktuell nicht nötig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt zwar die Grundlagen, erteilt aber derzeit keine Auskünfte. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Juli zur Verfügung.

Die Bodenrichtwerte werden ab dem 30. Juni 2022 direkt über die Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses veröffentlicht und können unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de eingesehen werden.

Bodenrichtwertkarte Baden-Württemberg

Die aktuellen Bodenrichtwerte der Stadt Wendlingen am Neckar sind auch bei BORIS-BW, das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, zu sehen.

Klicken Sie hierzu den untenstehenden Link an und folgen Sie den Hinweisen auf der Homepage. Durch Eingabe der Adresse und des Ortes erhalten Sie den Bodenrichtwert.

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des neuen Zweckverbands  "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" unter www.gutachterausschuss-lkes.de.

Kontakt

Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar
Stadtbauamt
Zimmer 2.09
Am Marktplatz 2
73240 Wendlingen am Neckar

Tel.: 07024/943-245
Fax: 07024 943-262

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