Verfügbare Grundstücke

Alle derzeit verfügbaren Grundstücke der Stadt Wendlingen am Neckar finden Sie einzeln unten aufgelistet.

Neben diesen einzelnen Grundstücken ist auch eine Teilnahme am Nachrückverfahren für einzelne Reihenhausgrundstücke im Neubaugebiet Steinriegel I möglich, die Infos zu diesem Verfahren finden Sie am Ende dieser Seite.

Veräußerung des RH-Grundstücks mit der Ordnungsnummer 10 mit 199,50 m² im Neubaugebiet Steinriegel I

Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar hat in seiner Sitzung vom 22. November 2022 ein Losverfahren zur Vergabe vereinzelter Restgrundstücke beschlossen.
 
Der Kaufpreis beträgt 780 €/m². Die Grundstücke sind zwischen 198-253 m² groß. Aus dem ursprünglichen Verfahren heraus wurden Baugruppen (je 4 Parteien) gebildet. Die zu ziehenden Bewerber aus dem Losverfahren treten in die bestehenden Gruppen und die (Vor-)Planungen ein. Selbstverständlich ist es jedoch möglich – bei Uneinigkeiten mit der bestehenden Gruppe oder Planungen – die durch die Ziehung erhaltene Kaufmöglichkeit zurückzugeben.
 
Für Ihre Bewerbung benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail) sowie die Angabe, ob Sie sich für ein Eckhaus-, ein Mittelhausgrundstück oder beides bewerben möchten. Gerne können Sie auch eine oder mehrere konkrete Ordnungsnummer(n) angeben. Die Bewerbung zum Losverfahren ist per Mail unter Angabe des Betreffs „Losverfahren Reihenhäuser“ an die E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung(@)wendlingen.de möglich. Eine Bewerbung ist auch mit einem anderen Bewerber(paar) für ein Eck- und Mittelhaus möglich. Bitte vermerken Sie dies explizit.
 
Grundstücksdaten:
Typ: Reihenmittelhaus
Flurstücke: 5260, 5263 sowie 5262 und 5282 (zu Teilen Weg und Müllstellplatz)
Grundstücksgröße: 199,50 m²
Kaufpreis: 155.610 € (Bodenrichtwert 780€/m²). 

Bebauung:
GRZ: 0,4
Vollgeschosse: 2
max. Gebäudehöhe: 6,50 m Traufhöhe; 9,00 m Firsthöhe
max. 1 Wohneinheit
Satteldach; 30-45° Dachneigung

 
Der von der Stadt noch zu erstellende Grundstückskaufvertrag wird unter anderem folgende Regelungen umfassen:
I. Der Bewerber muss sich verpflichten, auf dem Wohnbaugrundstück binnen 5 Jahren nach Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Die Stadt teilt den Grundstückseigentümern das Datum der Übernahme mit. Diese Frist kann mit Zustimmung der Stadt einmalig um längstens 2 Jahre verlängert werden (Bauverpflichtung).
II. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Wohngebäude innerhalb eines Jahres nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und ab Bezug für die Dauer von 10 Jahren als Erstwohnsitz selbst zu bewohnen (Selbstnutzungsverpflichtung).
III. Bis zum Ablauf der Dauer der Selbstnutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen (beispielsweise im Wege der Veräußerung, des Tausches oder der Zwangsvollstreckung), noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise in Form eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit) einräumt (Übertragungs- und Belastungsbeschränkung).
 
Bei einem Verstoß des Bewerbers gegen die Bauverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung kann die Stadt entweder eine Vertragsstrafe geltend machen oder ein dinglich zu sicherndes Wiederkaufsrecht ausüben. Einzelheiten zur Bauverpflichtung, zur Selbstnutzungsverpflichtung, zur Übertragungs- und Belastungsbeschränkung, zur Vertragsstrafe und zum Wiederkaufsrecht werden im Grundstückskaufvertrag geregelt.


Bei Rückfragen zum Verfahren bzw. zum Kaufvertrag stehen Ihnen Herr Fritz (fritz(@)wendlingen.de; 07024/943-211) bzw. Herr Bauer (bauer(@)wendlingen.de; -221) zur Verfügung. Bei Fragen zum Bebauungsplan steht Ihnen Frau Höfer (hoefer(@)wendlingen.de; -247) zur Verfügung.

Sehr geehrte Bauplatzinteressentinnen und -interessenten,

neben den oben aufgeführten Grundstücken stehen auch noch vereinzelte Reihenhausgrundstücke im Neubaugebiet Steinriegel I zur Verfügung. Hierfür wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.11.2022 ein Losverfahren festgelegt. Es gibt keine weiteren Zugangsbeschränkungen.

Der Kaufpreis beträgt 780€/m². Die Grundstücke sind zwischen 198-253 m² groß. Aus dem ursprünglichen Verfahren heraus wurden Baugruppen (je 4 Parteien) gebildet. Die zu ziehenden Bewerber aus dem Losverfahren treten in die bestehenden Gruppen und die (Vor-)Planungen ein. Selbstverständlich ist es jedoch möglich – bei Uneinigkeiten mit der bestehenden Gruppe oder Planungen – die durch die Ziehung erhaltene Kaufmöglichkeit zurückzugeben.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail) sowie die Angabe, ob Sie sich für ein Eckhaus-, ein Mittelhausgrundstück oder beides bewerben möchten. Die Bewerbung zum Losverfahren ist per Mail unter Angabe des Betreffs „Losverfahren Reihenhäuser“ an die E-Mail-Adresse wirtschaftsfoerderung(@)wendlingen.de möglich. Eine Bewerbung ist auch mit einem anderen Bewerber(paar) für ein Eck- und Mittelhaus möglich. Bitte vermerken Sie dies explizit.

 

Bei weitergehenden Fragen zu den Grundstücken aus dem Losverfahren oder den anderen verfügbaren Grundstücken, dürfen Sie sich gerne melden unter:
Jens Fritz, Tel.: 07024/943-211, E-Mail: fritz(@)wendlingen.de oder
Richy Bauer, Tel.: 07024/943-221, E-Mail: bauer(@)wendlingen.de.