Wendlingen am Neckar aktuell

Fundsachenversteigerung

Fundsachenversteigerung der Stadt Wendlingen am Neckar im Internet
Beginn der 4 Wochen Vorschaufrist
 
Im Jahr 2023 steht bei der Stadt Wendlingen am Neckar wieder eine Fundsachenversteigerung an. Wie auch die letzten Male wird die Versteigerung wieder in Form einer Internetversteigerung durchgeführt.
 
Die Fundgegenstände können in der Zeit vom 31. August bis zum 27. September im Internet unter dem entsprechenden Link besichtigt werden.
Für alle Interessenten besteht somit eine bequeme Möglichkeit, sich im Vorfeld in Ruhe von zu Hause die Fundgegenstände anzuschauen.
 
Die Versteigerung selbst beginnt am 28. September um 17 Uhr und dauert ca. 10 Tage.
 
Bei der Internetversteigerung arbeitet die Stadt mit einer Fachfirma zusammen, die das technische Equipment zur Verfügung stellt.
Wie das Ersteigern selbst funktioniert, kann im Internet nachgelesen werden.
Anders als bei Ebay werden für die Fundsachen Mindest– und Höchstgebote abgegeben, wobei sich die Preise mit jedem Tag, mit dem das Versteigerungsende näher rückt, verringern und sich so dem Mindestgebot nähern.
Wer sich für einen Fundgegenstand interessiert hat dann zwei Möglichkeiten: zum tagesaktuellen Preis sofort kaufen oder abwarten, natürlich mit dem Risiko, dass ein anderer Bieter schneller ist.
Ein weiterer Unterschied zu Ebay ist, dass nur die ersteigerten Artikel bei denen Versandkosten eingetragen wurden (Schmuck, Handys etc.) direkt gegen Vorabüberweisung von der Firma GMS aus Schüttorf versendet werden. Alle anderen sperrigen Artikel (Fahrräder etc.) müssen bei der Stadt gegen Barzahlung der Ersteigerungsgebühr und vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 943-0 am Dienstag, 17. Oktober zwischen 14 und 18 Uhr oder am Dienstag, 24. Oktober zwischen 14 und 18 Uhr in der Tiefgarage abgeholt werden.
 
Versteigert werden solche Dinge, die zwischen der letzten Fundsachenversteigerung im Mai 2022 und vor mehr als sechs Monaten beim Fundbüro der Stadt Wendlingen am Neckar abgegeben wurden, der jeweilige Verlierer sich nicht gemeldet hat und der Finder auf das Recht, das Eigentum an der Sache zu erwerben, verzichtet hat.
 
Wer glaubt, im Internet Dinge erkannt zu haben, die er verloren hat oder auch sonst denkt, sein verlorener Gegenstand könnte zur Versteigerung kommen, kann sich beim Bürgerbüro der Stadt bis zum Beginn der Versteigerung am 28. September melden. Allerdings muss er natürlich durch ein entsprechendes Foto oder einen Kaufbeleg nachweisen, dass er wirklich der Eigentümer ist. Hat die Versteigerung begonnen, kann kein Eigentum mehr an den Gegenständen reklamiert werden.