VATERSCHAFTSANERKENNUNG

Kontaktdaten

  • Die Vaterschaftsanerkennung bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist eine höchstpersönliche Erklärung. Sie kann beim zuständigen Jugendamt, Standesamt oder Notar abgegeben werden. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.
  • Personalausweis, Reisepass oder ein ausländisches Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde der betroffenen Personen (sofern vorhanden)