Aktuelle Mitteilungen des Gemeinderats
08.05.2025
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29. April
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
Bekanntgabe von nicht öffentlichen Beschlüssen
Bürgermeister Steffen Weigel gibt folgende nicht öffentliche Beschlüsse des Gemeinderats bekannt:
1. Herr Thomas Stonjeck wurde zum 1. Mai 2025 als Leiter des Fachbereichs 4 gewählt.
2. der Gemeinderat hat einstimmig bei einer Enthaltung den Erwerb des Grundstücks „Albvereinshaus“ zum Preis von 88.200 € beschlossen.
3. der Gemeinderat hat einstimmig dem Verkauf des Grundstücks „B“ in den Kieswiesen an die Firma Erlenmayer Spedition GmbH zum Preis in Höhe von 1.49 Mio € zugestimmt. In der Folge nimmt die Stadt das bereits an die Firma Erlenmayer vergebene Grundstück in Bodelshofen wieder zurück. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt neu vergeben werden.
4. Der Beförderung eines Mitarbeitenden wurde zugestimmt.
„Ärztehaus Albstraße 29 / WeNa-Areal“ - Vergabe für Wettbewerbsbegleitung
Der Gemeinderat hat einstimmig das Planungsbüro ORplan - im Falle einer Förderzusage für den Aufstockungsantrag für das Sanierungsgebiet „Stuttgarter Straße/Weberstraße“ – mit der Durchführung eines kooperativen, städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit begleitender Bürgerbeteiligung für das „Ärztehaus Albstraße 29 / WeNa-Areal“ beauftragt. Die Beschlussfassung über die Verteilung der Preisgelder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Vereinbarung zur Durchführung der Rettungswache zwischen DLRG Ortsgruppe Wendlingen und der Stadt
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Vereinbarung zwischen der Stadt Wendlingen am Neckar und der DLRG-Ortsgruppe Wendlingen über die Nutzung des Freibades zur Durchführung der Rettungswache, des Trainingsbetriebes und von Veranstaltungen.
Bürgermeister Steffen Weigel und die Fraktionen bedanken sich bei den anwesenden Mitgliedern des DLRG für deren sehr wichtiges soziales Engagement im Freibad der Stadt Wendlingen am Neckar.
Städtischer Zuschuss Kindersportschule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Vereinbarung zwischen der Stadt Wendlingen am Neckar und dem Turnverein Unterboihingen über die Durchführung und Bezuschussung der Kindersportschule KiSS.
Bürgermeister Steffen Weigel und die Fraktionen bedanken sich bei den anwesenden Mitgliedern des Turnvereins Unterboihingen für deren großes soziales Engagement im Bereich des Kinder- und Jugendsports.
Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung, Kindergartenjahr 2025/2026
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wie folgt für:
26 Mischgruppen mit verlängerten Öffnungszeiten/ teilweise Mischgruppen (VÖ/GT),
davon 2 Naturkindergartengruppen (VÖ),
9 Kinderkrippen mit verlängerten Öffnungszeiten,
1 Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung,
Kindertagespflege
Albstraße 29 - Temporäre Nutzung
Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar nimmt die Vorschläge für eine temporäre Zwischennutzung des Grundstücks in der Albstraße 29 zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der mehrheitlich beschlossenen Variante 2 vertiefend zu untersuchen, eine Kostenschätzung anzufertigen und eine entsprechende Nutzungsordnung (inkl. Betriebszeiten) auszuarbeiten. Weiter sollen mögliche Nutzer bzw. Betreiber gesucht werden.
Projekt Mehrgenerationenwohnen
1. Billigung des Eckpunktepapiers des Projektträgers pro gemeinsam bauen und leben eG
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich
1. Die Billigung des als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Eckpunktepapiers, zur Entwicklung eines Mehrgenerationenprojekts, als gemeinschaftliche Baugruppe, auf der in Anlage 2 zur Vorlage dargestellten Fläche.
2. beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Winkel“, Planbereich 25/03, gem. § 2 BauGB, auf der in Anlage 2 zur Vorlage dargestellten Fläche.
Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ghai II - Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung", Planbereich 12/02
- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandversammlung den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 3) sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden (Anlage 4) zuzustimmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandsversammlung den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen des Gemeindeverwaltungs-verbands Wendlingen am Neckar, bestehend aus den oben genannten Anlagen 1 bis 4, zu fassen.
3. Der Entwurf der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen, bestehend aus oben genannten Unterlagen (Anlagen 1 bis 4) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten (G1 bis G9) und umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch 30 Tage) bzw. für die Dauer einer angemessenen längeren Frist auf der Homepage der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen veröffentlich und zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Wendlingen am Neckar und im Ortsbauamt der Gemeinde Köngen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiervon benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
4. Die Verwaltungen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen werden beauftragt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort und Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.
Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar - Flächennutzungsplan - Änderung, 4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai II - Neckarwasen - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandversammlung den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 3) sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden (Anlage 4) zuzustimmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandsversammlung den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen des Gemeindeverwaltungsverbands Wendlingen am Neckar, bestehend aus den oben genannten Anlagen 1 bis 4, zu fassen.
3. Der Entwurf der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen - bestehend aus oben genannten Unterlagen (Anlagen 1 bis 4) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten (G1 bis G9) und umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen - werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch 30 Tage) bzw. für die Dauer einer angemessenen längeren Frist auf der Homepage der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen veröffentlicht und zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Wendlingen am Neckar und im Ortsbauamt der Gemeinde Köngen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiervon benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
4. Die Verwaltungen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen werden beauftragt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort und Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.
Betriebsleitung Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Aufgrund der Organisationsänderung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2025 muss auch die Betriebsführung des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt
Kaufmännischer Betriebsleiter bleibt weiterhin Stadtkämmerer Matthias Essig.
Die stv. kaufmännische Betriebsleitung wird Frau Lisa Seyfried übertragen.
Die technische Betriebsleitung wird dem ersten Beigeordneten Herrn Markus Lämmle übertragen.
Die stv. technische Betriebsleitung übernimmt Herr Axel Girod.
Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke
Aufgrund der Organisationsänderung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2025 muss auch die Werksleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt
Kaufmännischer Werkleiter bleibt weiterhin Stadtkämmerer Matthias Essig.
Stv. kaufmännische Werkleitung bleibt weiterhin Herr Falk Knobloch.
Die technische Betriebsleitung wird dem ersten Beigeordneten Herrn Markus Lämmle übertragen.
Die stv. technische Betriebsleitung übernimmt Herr Axel Girod.
Es werden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
Bekanntgabe von nicht öffentlichen Beschlüssen
Bürgermeister Steffen Weigel gibt folgende nicht öffentliche Beschlüsse des Gemeinderats bekannt:
1. Herr Thomas Stonjeck wurde zum 1. Mai 2025 als Leiter des Fachbereichs 4 gewählt.
2. der Gemeinderat hat einstimmig bei einer Enthaltung den Erwerb des Grundstücks „Albvereinshaus“ zum Preis von 88.200 € beschlossen.
3. der Gemeinderat hat einstimmig dem Verkauf des Grundstücks „B“ in den Kieswiesen an die Firma Erlenmayer Spedition GmbH zum Preis in Höhe von 1.49 Mio € zugestimmt. In der Folge nimmt die Stadt das bereits an die Firma Erlenmayer vergebene Grundstück in Bodelshofen wieder zurück. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt neu vergeben werden.
4. Der Beförderung eines Mitarbeitenden wurde zugestimmt.
„Ärztehaus Albstraße 29 / WeNa-Areal“ - Vergabe für Wettbewerbsbegleitung
Der Gemeinderat hat einstimmig das Planungsbüro ORplan - im Falle einer Förderzusage für den Aufstockungsantrag für das Sanierungsgebiet „Stuttgarter Straße/Weberstraße“ – mit der Durchführung eines kooperativen, städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit begleitender Bürgerbeteiligung für das „Ärztehaus Albstraße 29 / WeNa-Areal“ beauftragt. Die Beschlussfassung über die Verteilung der Preisgelder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Vereinbarung zur Durchführung der Rettungswache zwischen DLRG Ortsgruppe Wendlingen und der Stadt
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Vereinbarung zwischen der Stadt Wendlingen am Neckar und der DLRG-Ortsgruppe Wendlingen über die Nutzung des Freibades zur Durchführung der Rettungswache, des Trainingsbetriebes und von Veranstaltungen.
Bürgermeister Steffen Weigel und die Fraktionen bedanken sich bei den anwesenden Mitgliedern des DLRG für deren sehr wichtiges soziales Engagement im Freibad der Stadt Wendlingen am Neckar.
Städtischer Zuschuss Kindersportschule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Vereinbarung zwischen der Stadt Wendlingen am Neckar und dem Turnverein Unterboihingen über die Durchführung und Bezuschussung der Kindersportschule KiSS.
Bürgermeister Steffen Weigel und die Fraktionen bedanken sich bei den anwesenden Mitgliedern des Turnvereins Unterboihingen für deren großes soziales Engagement im Bereich des Kinder- und Jugendsports.
Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung, Kindergartenjahr 2025/2026
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wie folgt für:
26 Mischgruppen mit verlängerten Öffnungszeiten/ teilweise Mischgruppen (VÖ/GT),
davon 2 Naturkindergartengruppen (VÖ),
9 Kinderkrippen mit verlängerten Öffnungszeiten,
1 Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung,
Kindertagespflege
Albstraße 29 - Temporäre Nutzung
Der Gemeinderat der Stadt Wendlingen am Neckar nimmt die Vorschläge für eine temporäre Zwischennutzung des Grundstücks in der Albstraße 29 zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der mehrheitlich beschlossenen Variante 2 vertiefend zu untersuchen, eine Kostenschätzung anzufertigen und eine entsprechende Nutzungsordnung (inkl. Betriebszeiten) auszuarbeiten. Weiter sollen mögliche Nutzer bzw. Betreiber gesucht werden.
Projekt Mehrgenerationenwohnen
1. Billigung des Eckpunktepapiers des Projektträgers pro gemeinsam bauen und leben eG
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich
1. Die Billigung des als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Eckpunktepapiers, zur Entwicklung eines Mehrgenerationenprojekts, als gemeinschaftliche Baugruppe, auf der in Anlage 2 zur Vorlage dargestellten Fläche.
2. beschließt der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Winkel“, Planbereich 25/03, gem. § 2 BauGB, auf der in Anlage 2 zur Vorlage dargestellten Fläche.
Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ghai II - Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung", Planbereich 12/02
- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandversammlung den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 3) sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden (Anlage 4) zuzustimmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandsversammlung den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen des Gemeindeverwaltungs-verbands Wendlingen am Neckar, bestehend aus den oben genannten Anlagen 1 bis 4, zu fassen.
3. Der Entwurf der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen, bestehend aus oben genannten Unterlagen (Anlagen 1 bis 4) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten (G1 bis G9) und umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch 30 Tage) bzw. für die Dauer einer angemessenen längeren Frist auf der Homepage der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen veröffentlich und zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Wendlingen am Neckar und im Ortsbauamt der Gemeinde Köngen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiervon benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
4. Die Verwaltungen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen werden beauftragt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort und Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.
Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar - Flächennutzungsplan - Änderung, 4. Änderung der 3. Fortschreibung, Bereich Ghai II - Neckarwasen - Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandversammlung den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 3) sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden (Anlage 4) zuzustimmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Verbandsversammlung den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen des Gemeindeverwaltungsverbands Wendlingen am Neckar, bestehend aus den oben genannten Anlagen 1 bis 4, zu fassen.
3. Der Entwurf der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen - bestehend aus oben genannten Unterlagen (Anlagen 1 bis 4) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten (G1 bis G9) und umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen - werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch 30 Tage) bzw. für die Dauer einer angemessenen längeren Frist auf der Homepage der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen veröffentlicht und zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Wendlingen am Neckar und im Ortsbauamt der Gemeinde Köngen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiervon benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
4. Die Verwaltungen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen werden beauftragt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort und Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.
Betriebsleitung Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
Aufgrund der Organisationsänderung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2025 muss auch die Betriebsführung des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung neu besetzt werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt
Kaufmännischer Betriebsleiter bleibt weiterhin Stadtkämmerer Matthias Essig.
Die stv. kaufmännische Betriebsleitung wird Frau Lisa Seyfried übertragen.
Die technische Betriebsleitung wird dem ersten Beigeordneten Herrn Markus Lämmle übertragen.
Die stv. technische Betriebsleitung übernimmt Herr Axel Girod.
Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke
Aufgrund der Organisationsänderung der Stadtverwaltung zum 1. Januar 2025 muss auch die Werksleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke neu besetzt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt
Kaufmännischer Werkleiter bleibt weiterhin Stadtkämmerer Matthias Essig.
Stv. kaufmännische Werkleitung bleibt weiterhin Herr Falk Knobloch.
Die technische Betriebsleitung wird dem ersten Beigeordneten Herrn Markus Lämmle übertragen.
Die stv. technische Betriebsleitung übernimmt Herr Axel Girod.