Wendlingen am Neckar aktuell

Corona Informationen

 

Neue Corona-Regeln

Mit der Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie für das Personal in Arztpraxen.
Patient/innen und Besucher/innen müssen dagegen weiterhin noch FFP2-Masken in Arztpraxen wie auch in Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen tragen.

Eine genaue Übersicht der Regelungen können Sie der untenstehenden PDF-Datei entnehmen.

 

Corona-Verordnung Absonderung

Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen. 
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich seit 16. November 2022 nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor. Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Grundsätzlich gilt aber: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.

Höhere Schutzstandards weiterhin in medizinisch-pflegerischen und weiteren Einrichtungen
Positiv getestete Personen dürfen mindestens fünf Tage nach dem positiven Test medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten oder dort tätig sein. Dies gilt selbstverständlich nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden.
Neben medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten diese höheren Schutzstandards auch in Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten.

Nachstehend finden Sie Corona-Verordnung Absonderung vom 15. November als PDF-Datei zum Herunterladen.

 

Weitere allgemeine Informationen zum Coronavirus sowie die weiteren Verordnungen finden Sie hier:

https://www.wendlingen.de/index.php?id=266&id=266&publish%5Bid%5D=1106705&publish%5Bstart%5D=