Freilaufende Hunde im Wald

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde in Baden-Württemberg im Wald zwar unangeleint sein dürfen, solange sie im Einflussbereich des Besitzers bleiben und abrufbar sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 150 bis 350 €. Dies regelt das Landjagdgesetz.
 
Bitte beachten Sie aber, dass in Wendlingen am Neckar lt. Polizeiverordnung der Stadt eine Leinenpflicht in den Waldflächen Käferholz, Rübholz und Obere Halde besteht. Ein Verstoß kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
 
Wildernde Hunde sind nicht nur für Spaziergänger, Jogger und Radfahrer eine Gefahr, sondern auch für Waldbewohner, besonders Jungtiere ohne Fluchtinstinkt. Bereits die bloße Anwesenheit eines Hundes kann Wildtiere gefährden, da sie flüchten oder ihre Nester aufgeben. Rehkitze und Feldhasenkinder sind besonders verletzlich, da sie bei Störung ihre Verstecke verlassen müssen, was sie schutzlos macht. Selbst ohne Verletzungen kann der fremde Geruch dazu führen, dass ihre Eltern sie aufgeben.
 
Der Lebensraum von Wildtieren wird immer knapper, und Rückzugsorte für den Nachwuchs werden rar. Tierfreunde sollten daher in dieser Zeit, in der Wildtiere besonders verletzlich sind, grundsätzlich ihre Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben, um die Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht zu schützen.

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